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04.06.2014

Eröffnung eines zweiten Langzeitgymnasiums

04.06.2014
Der Kanton Zug führt ab dem Schuljahr 2015/16 zwei Langzeitgymnasien: an der Kantonsschule Zug und neu auch am Kantonalen Gymnasium Menzingen. Damit wird der Standort Zug entlastet. Der Standort Menzingen erreicht eine pädagogisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle Grösse.

MEDIENMITTEILUNG vom 4. Juni 2014 

Eröffnung eines zweiten Langzeitgymnasiums 

Der Kanton Zug führt ab dem Schuljahr 2015/16 zwei Langzeitgymnasien: an der Kantonsschule Zug  und neu auch am Kantonalen Gymnasium Menzingen. Damit wird der Standort Zug entlastet. Der Standort Menzingen erreicht eine pädagogisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle Grösse. 

Jährlich werden im Langzeitgymnasium des Kantons Zug 12 bis 13 Klassen eröffnet. Bislang konnten Schülerinnen und Schüler das Langzeitgymnasium einzig an der Kantonsschule Zug absolvieren. Ab Schuljahr 2015/16 steht der Schülerschaft auch das Kantonale Gymnasium Menzingen für den Besuch dieses Ausbildungsgangs offen. Pro Jahr werden in Menzingen zwei Klassen eröffnet; die anderen Schülerinnen und Schüler werden das Langzeitgymnasium auch künftig in Zug besuchen. 

Schulwahl und öffentliches Interesse
Alle Zuger Schülerinnen und Schüler mit einer Zuweisung an ein Langzeitgymnasium verfügen über eine sogenannte «eingeschränkte freie Schulwahl». Das bedeutet, dass sie mit ihrer Anmeldung auch bekanntgeben, ob sie das Langzeitgymnasium bevorzugt in Zug oder in Menzingen besuchen möchten oder ob sie für beide Schulorte offen sind. Als eingeschränkt gilt die freie Schulwahl deshalb, weil im Falle einer ungünstigen Verteilung der Anmeldezahlen Zuteilungen an die beiden Schulstandorte vorgenommen werden müssen. Diese Regelung ist mit dem erheblichen öffentlichen Interesse begründet, beide Standorte gut auszulasten. Entsprechend beauftragte der Zuger Regierungsrat die Direktion für Bildung und Kultur, ein Zuteilungsverfahren auszuarbeiten. 

Zuteilungen aufgrund der Schulwegdauer
Dieses Verfahren ist nun durch die Bildungsdirektion definiert worden. Einer allfälligen Zuteilung liegt einerseits das Kriterium Schulwegdauer zugrunde. Dieses Kriterium hat sich im Zusammenhang mit Schulzuteilungen auch in anderen Kantonen bewährt. Als Berechnungsgrundlage für die Länge eines Schulwegs dient die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Grundlage für die Festlegung der Schulwegdauer bilden Berechnungen eines Verkehrsplanungsbüros, welche Ende 2012 für die Schulraumplanung der Mittelschulen erstellt worden sind. Entsprechend der Schulwegdauer zum Kantonalen Gymnasium Menzingen wurden Siedlungsräume zusammengefasst. 

Kriterium Langsamverkehr
Die geographische Lage der beiden Langzeitgymnasien führt zur Berücksichtigung eines zweiten Kriteriums: der Erreichbarkeit der Schule zu Fuss oder mit dem Fahrrad. Dieses Kriterium bezweckt, dass Schülerinnen und Schüler, welche ein Gymnasium zu Fuss oder mit dem Fahrrad erreichen können, auch in Zukunft grundsätzlich über diese Möglichkeit verfügen. 

Region Berg mit Priorität
Die Berücksichtigung dieser zwei Kriterien ergibt, dass Unterbestände am Kantonalen Gymnasium Menzingen zunächst mit Schülerinnen und Schülern aus der Region Berg ausgeglichen werden. Schülerinnen und Schüler aus Menzingen/Edlibach werden in erster Priorität, diejenigen aus Allenwinden/Unterägeri in zweiter Priorität und diejenigen aus Oberägeri/Morgarten in dritter Priorität zugeteilt. Erst danach würden Schülerinnen und Schüler aus Zug (vierte Priorität) und Baar (fünfte Priorität) zugeteilt. 

Bei zu vielen Anmeldungen für das Kantonale Gymnasium Menzingen erhalten die Schülerinnen und Schüler in denselben Prioritäten einen Ausbildungsplatz in Menzingen: also in erster Priorität Schülerinnen und Schüler aus Menzingen und Edlibach, in zweiter Priorität Schülerinnen und Schüler aus Allenwinden und Unterägeri, in dritter Priorität Schülerinnen und Schüler aus Oberägeri/Morgarten etc. Auf eine Zuteilung von Schülerinnen und Schülern aus Risch, Hünenberg, Cham, Steinhausen, Neuheim und Walchwil würde bei zu vielen Anmeldungen grundsätzlich verzichtet. 

Zuteilungen mit Augenmass
Wieso nicht eine gänzlich freie Schulwahl? «Das öffentliche Interesse an einer optimalen Auslastung beider Standorte ist erheblich», so Bildungsdirektor Stephan Schleiss, «sowohl aus pädagogischer als auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht.» Diese Sachlage mache es zwingend, dass bei Bedarf Zuteilungen vorgenommen werden können. Stephan Schleiss versichert, dass solche mit Augenmass vorgenommen werden. «Die gesetzlichen Vorgaben geben uns in Bezug auf die Klassengrösse einen gewissen Handlungsspielraum, welchen wir im Sinne der Schülerinnen und Schüler nutzen werden», führt Stephan Schleiss aus. 

Aus rechtlicher Warte ist zu ergänzen, dass die Stellung, Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler durch eine Zuweisung an eine gleichwertige Schule nicht verändert werden. Nach Möglichkeit wird den Wünschen der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen, ein Anspruch auf den Besuch einer spezifischen Schule besteht aber nicht. «Die Schulen liegen geographisch auseinander», so Stephan Schleiss, «sie sind aber in Bezug auf das Angebot und die Anschlussmöglichkeiten gleichwertig.» 

Direktion für Bildung und Kultur 

Weitere Auskünfte:

Stephan Schleiss, Bildungsdirektor

Tel. 041 728 31 80

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Typ Titel Dokumentart
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