Regierung für eine neue, unabhängige PH Zug
MEDIENMITTEILUNG vom 22. Dezember 2011
Regierung für eine neue, unabhängige PH Zug
Die neue Pädagogische Hochschule Zug (PH Zug), die nach Auflösung des PHZ-Konkordats im Sommer 2013 den Betrieb der bisherigen Teilschule Zug der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ Zug) weiterführen soll, wird stark auf die Bedürfnisse der Zuger Schulen ausgerichtet, schlank organisiert und dennoch gut mit anderen Hochschulen vernetzt sein. Dies geht aus Bericht und Antrag der Regierung hervor, die dieser Tage in die Vernehmlassung gehen und über die das Parlament befinden wird.
Im Jahr 2002 trat das Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat), welchem alle Zentralschweizer Kantone angehören, in Kraft. Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) wird seither als Verbund dreier teilautonomer Hochschulen mit den Standorten Luzern, Zug und Goldau geführt. Im Mai 2010 kündigte der Kanton Luzern das PHZ-Konkordat per 31. Juli 2013. In der Folge beschlossen die verbleibenden Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug eine einvernehmliche Aufhebung des Konkordats ebenfalls per Ende Juli 2013. Mit der Vorlage zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug kommt der Regierungsrat dem Auftrag nach, die heutige PHZ Zug nach Auflösung des Konkordats auf ein neues rechtliches Fundament zu stellen.
In ihrem Bericht und Antrag legt die Zuger Regierung nun im Detail dar, wie eine neue, unabhängige Pädagogische Hochschule Zug ausgerichtet und strukturiert sein soll und auf welchen gesetzlichen Grundlagen sie stehen wird. Die Überführung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt soll nahtlos vollzogen und der Betrieb der neuen PH Zug per 1. August 2013 am jetzigen Standort St. Michael aufgenommen werden, so dass den Studierenden daraus keinerlei Nachteile erwachsen - weder im Bezug auf die Qualität der Ausbildung noch auf die Anerkennung der Abschlüsse.
Hohes Bildungsniveau
Die Erhaltung der Spitzenposition im Standortwettbewerb und die Weiterentwicklung der positiven Rahmenbedingungen im Kanton Zug sind Teil der regierungsrätlichen Strategie 2010 bis 2018. Der Kanton Zug sorgt dafür, dass das Bildungsniveau der Bevölkerung hoch ist. Mit der Vorlage zur PH Zug setzt der Regierungsrat dieses Ziel aktiv um. Eine eigene Pädagogische Hochschule ermöglicht eine optimale Ausrichtung der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen auf die Ansprüche und Bedürfnisse im Kanton, gewährleistet kompetente Beratung an den Schulen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Schulqualität. Mit der Weiterführung einer eigenen Pädagogischen Hochschule nach Auflösung des PHZ-Konkordats setzt der Kanton Zug die erfolgreiche Tradition der Ausbildung von Lehrpersonen fort; das grosse Know-how im Bereich der Lehrerbildung kann für den Kanton und die Bildungsregion Zentralschweiz erhalten bleiben.
Enge Zusammenarbeit zwischen PH und Schulen
Die PH Zug wird weiterhin gemäss Fachhochschulgesetz die vier Leistungsbereiche, bestehend aus Ausbildung, Weiterbildung, Dienstleistungen sowie Forschung/Entwicklung, anbieten. Kernaufgabe ist und bleibt die praxisnahe dreijährige Ausbildung von Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarstufe. Unterschieden wird zwischen der Lehrbefähigung für Kindergarten/1. und 2. Primarklasse und jener für die 1. bis 6. Primarklasse. Wer letztere anstrebt, wird neu in mindestens acht statt wie bisher in sieben Fächern ausgebildet, womit die Junglehrerinnen und Junglehrer nach dem Studium in den Gemeinden noch besser einsetzbar sind. Weiterhin im Angebot sind Ausbildungsgänge für die individuelle Erweiterung des Stufen- oder Fachprofils sowie die Vorbereitungskurse für Quereinsteiger. Inhaltlich soll sich die neue Institution stark an den Bedürfnissen der Schulen im Kanton orientieren. Die Bereiche Forschung/Entwicklung und Dienstleistungen unterstützen dies und sorgen dafür, dass die PH Zug gut vernetzt ist. Synergien mit anderen Hochschulen sollen genutzt werden.
Die PH Zug steht primär Studierenden mit Wohnsitz im Kanton Zug, wie bis anhin aber auch Studierenden aus anderen (Zentralschweizer) Kantonen offen. Die maximale Zahl der Immatrikulierten soll den aktuellen Bestand von 300 jedoch nicht überschreiten, weshalb per Gesetz die Möglichkeit für Zulassungsbeschränkungen geschaffen werden soll. Gestützt auf Erfahrungswerte wird davon ausgegangen, dass 40 % der Studierenden aus dem Kanton Zug, 20 % aus der übrigen Zentralschweiz und 40% aus anderen Kantonen (insbesondere Zürich, Aargau, Glarus) kommen werden.
Schlanke Struktur und keine Mehrkosten
Der Regierungsrat schlägt eine schlanke Führungsstruktur vor, bestehend aus einer Hoch-schulleitung (operative Führung) und einem Hochschulrat (strategische Führung). Administrativ ist die PH Zug der Direktion für Bildung und Kultur zugeordnet. Alle Mitarbeitenden der PH Zug werden ins Zuger Personalrecht überführt, wobei bei Lohndifferenz der Besitzstand gewahrt wird.
Unter Berücksichtigung von Prognosezahlen haben die Berechnungen ergeben, dass dem Kanton Zug durch die Schaffung der PH Zug gegenüber den Aufwendungen für die PHZ Zug inner-halb des PHZ-Konkordats keine Mehrkosten entstehen werden. Gemäss Budget 2012 beträgt der Gesamtaufwand des Kantons Zug für die Ausbildung von Zuger Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen in Zug, Luzern und Schwyz 14.2 Millionen Franken. Dieser Betrag umfasst die Zahlungen des Kantons Zug an das PHZ-Konkordat sowie die durch den Kanton zu finanzierenden Pro-Kopf-Beiträge nach interkantonaler Fachhochschulvereinbarung (FHV) für die Zuger Studierenden (aktuell jährlich Fr. 25'500.- pro Studentin und Student). Diese FHV-Beiträge fallen für den Kanton Zug unabhängig davon an, an welcher Hochschule die Zuger Studierenden ihre Ausbildung absolvieren. Gemäss Schätzung für das Jahr 2013 ist mit Gesamtkosten von rund 14.1 Millionen Franken zu rechnen. In diesem Aufwand sind die FHV-Beiträge in der Höhe von rund 5.7 Mio. Franken enthalten. Somit verbleibt ein Nettoaufwand für den Betrieb der PH Zug am Standort St. Michael von rund 8.35 Millionen Franken.
Reputation halten und etablieren
Gemäss Hochrechnungen des Bundesamts für Statistik (BfS) ist im Kanton Zug in den kommenden Jahren weiterhin mit einem hohen Bedarf an Lehrpersonen zu rechnen. Die Nachfrage nach Studienplätzen im Bereich Kindergarten/Primarstufe wird in der Zentralschweiz sogar leicht ansteigen. Beide Aspekte sprechen laut Regierung für eine PH Zug. Die Zustimmung des Kantonsrates vorausgesetzt, sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, damit die künftige Pädagogische Hochschule die Reputation der jetzigen Hochschule halten und etablieren kann.
Direktion für Bildung und Kultur
Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Stephan Schleiss, Direktor für Bildung und Kultur
041 728 31 80; stephan.schleiss@zg.ch