Übertritt 2012
MEDIENMITTEILUNG
Neuer Abschnitt in der Schulkarriere
Die Sechstklässlerinnen und Sechstklässler verbringen ihre letzte Woche in der Primarschule. Nach den Sommerferien starten sie wieder als Erstklässler, jedoch auf der Sekundarstufe I. Damit beginnt ein neuer Abschnitt ihrer Schulkarriere. Auch bei den Sekundarschülerinnen und -schülern ist klar, wer nach der Sommerpause eine Maturitätsschule besuchen wird.
Im aktuellen Schuljahr gestalteten Eltern und ihre Kinder gemeinsam mit den Klassenlehrpersonen das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I, welches in dieser Form bereits zum 19. Mal durchgeführt wird. In enger Zusammenarbeit der Involvierten gilt es, gemeinsam die richtige Schullaufbahn für die Kinder zu wählen und die Weichen für die Sekundarstufe I zu stellen. Im seit 1993 praktizierten prüfungsfreien Übertrittsverfahren muss alljährlich in der 6. Klasse über die Einteilung in die Realschule, Sekundarschule oder ins Gymnasium entschieden werden.
Im laufenden Schuljahr durchliefen 1267 Schülerinnen und Schüler das Verfahren. Folgende Zuweisungsquoten resultierten:
In 97.1 % der Fälle einigten sich Eltern und Lehrpersonen gemeinsam mit dem Kind auf eine Zuweisung in eine bestimmte Schulart. Bei 2.9% waren die Beteiligten nicht gleicher Meinung, was zu sogenannten "Fehlenden Einigungen" führte. Aus diesem Grund hatte die Übertrittskommission bei 37 Schülerinnen und Schülern über die Zuweisung zu entscheiden. Jeweils bis Mitte Mai fällt die Übertrittskommission nach Prüfung der Vorakten sowie eigenen Abklärungen die Zuweisungsentscheide. Diese wurden auch im laufenden Schuljahr von allen Eltern akzeptiert.
Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I geniesst eine breite Akzeptanz bei Eltern und Lehrerschaft. Es hat sich über all die Jahre bewährt, was auch in der von der Pädagogischen Hochschule Zug im letzten Jahr vorgelegten Studie "Übertrittsentscheidungen im Zuger Schulsystem" belegt wurde. Basierend auf den Grundsätzen von Beurteilen und Fördern B & F stehen für die Zuweisung in die Sekundarstufe I neben den erbrachten Leistungen auch Lern-, Selbst- und Sozialkompetenzen sowie die mutmassliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Zentrum.
Übertritte an Maturitätsschulen
Der Beginn des neuen Schuljahres ist auch für viele Sekundarschülerinnen und -schüler mit einem schulischen Wechsel verbunden. So werden 62 Sekundarschülerinnen und -schüler in den vierjährigen Maturitätslehrgang am Kantonalen Gymnasium Menzingen (kgm) eintreten. Ihnen steht die Möglichkeit offen, am kgm neben den musischen und sprachlichen Schwerpunktfächern neu auch die Schwerpunktfächer Biologie und Physik, Physik und Anwendungen der Mathematik sowie Wirtschaft und Recht zu wählen. 37 Sekundarschülerinnen und -schüler schafften den Eintritt in die Fachmittelschule Zug, 29 den Eintritt in die Wirtschaftsmittelschule Zug.
Verlässliches Übertrittsverfahren
Mit dem Projekt "Verlagerung" soll der Ausbildungsweg über die Sekundarschule in die nachfolgenden (Berufs-)Maturitätsschulen gestärkt und das Langzeitgymnasium entlastet werden. Ein Faktor für die Verlagerung ist ein attraktiver Weg über die Sekundarschule in eine weiterführende Maturitätsschule. Dazu gehört ein verlässliches Übertrittsverfahren. Möchte aktuell ein Jugendlicher von der 2. bzw. 3. Klasse der Sekundarschule an eine Maturitätsschule übertreten, sind dafür lediglich die schulischen Leistungen massgebend. Andere Faktoren werden bei diesem Übertritt nicht berücksichtigt.
Der Bildungsrat erachtet dieses Übertrittsverfahren in seiner Reduziertheit auf einen Notendurchschnitt als nicht mehr angemessen. Er gab deshalb die Anpassung des Übertrittsverfahrens von der 2. bzw. 3. Klasse der Sekundarschule an kantonale Maturitätsschulen in Auftrag. Aufbauend auf dem Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I soll neu auch der Übertritt von der Sekundarschule an Maturitätsschulen auf einer ganzheitlichen Beurteilung basieren. Im Rahmen des Projekts "Übertrittsverfahren Sek I - Sek II" erarbeiten das Amt für gemeindliche Schulen und das Amt für Mittelschulen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Sekundarschule und der Maturitätsschulen das neue Verfahren. Geplant ist eine flächendeckende Umsetzung des neuen Übertrittsverfahrens Sek I - Sek II ab Schuljahr 2013/14.
Weitere Auskünfte:
Stephan Schleiss, Regierungsrat
Telefon: 041 728 31 80
E-Mail: stephan.schleiss@zg.ch