Übertritte im Zuger Schulsystem
MEDIENMITTEILUNG vom 19. Juni 2013
Übertritte im Zuger Schulsystem
Für die Zuger Sechstklässlerinnen und Sechstklässler der Primarschule geht das Schulleben nach den Sommerferien auf der Sekundarstufe I weiter. Auch weiter oben im Zuger Schulsystem, nach dem Übertritt von den Sekundarschulen in die Maturitätsschulen, beginnt für viele Schülerinnen und Schüler ein neuer Abschnitt in der Schulkarriere.
"Schulische Übertritte soll man nicht einebnen, sondern markieren und feiern", so Bildungsdirektor Stephan Schleiss. Übertritte kennzeichnen das Leben generell und das Schulleben ganz besonders. Auch in diesem Sommer steht wiederum zahlreichen Zuger Schülerinnen und Schülern ein schulischer Tapetenwechsel bevor. Beim Übertritt I geht es um den Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I, also in die gemeindlichen Oberstufen oder ins Langzeitgymnasium an der Kantonsschule in Zug. Der Übertritt II betrifft den Übertritt aus den Sekundarschulen in die Maturitätsschulen, also ins Kurzzeitgymnasium in Menzingen, in die Wirtschaftsmittelschule oder die Fachmittelschule.
Auch die Übertritte in die Berufsausbildung und in die Berufsmaturitätsschulen sind Teil des Übertritts II. Die Zahlen zu diesem beruflichen Teil des Übertritts II werden allerdings nicht an dieser Stelle behandelt, sondern im August gesondert publiziert.
Übertritt I
In enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus gilt es, gemeinsam die richtige Schullaufbahn für die Kinder zu wählen und die Weichen für die Sekundarstufe I zu stellen. Im seit 1993 praktizierten prüfungsfreien Übertrittsverfahren muss alljährlich in der 6. Klasse die Einteilung in die Realschule, Sekundarschule oder ins Langzeitgymnasium bis zum 15. März entschieden sein. Neben den schulischen Leistungen stehen auch Lern-, Selbst- und Sozialkompetenzen sowie die mutmassliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Zentrum. Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I geniesst breite Akzeptanz bei Eltern und Lehrerschaft.
Im laufenden Schuljahr durchliefen 1310 Schülerinnen und Schüler das Verfahren. Folgende Zuweisungsquoten resultierten:

In 96.5 % der Fälle einigten sich Eltern und Lehrpersonen gemeinsam mit dem Kind auf eine Zuweisung in eine bestimmte Schulart. Bei 3.5% waren die Beteiligten nicht gleicher Meinung, was zu sogenannten "Fehlenden Einigungen" führte. Bei fehlenden Einigungen fällt die Übertrittskommission I nach Prüfung der Vorakten, eigenen Abklärungen und einem Elterngespräch die Zuweisungsentscheide.
Hohe Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium
20.8% aller Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse wurden 2013 dem Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug zugewiesen. Damit wird in der 20-jährigen Geschichte dieses Übertrittsverfahrens erstmals eine Zuweisungsquote von über 20% erreicht. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium werden durch die Bildungsdirektion genau beobachtet. Ziel ist, die Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium zu stabilisieren.
Übertritt II
Der Beginn des neuen Schuljahres ist auch für viele Zuger Sekundarschülerinnen und -schüler mit einem schulischen Wechsel verbunden. So werden 65 Sekundarschülerinnen und -schüler in den vierjährigen Maturitätslehrgang des Kurzzeitgymnasiums am Kantonalen Gymnasium Menzingen eintreten. 48 Sekundarschülerinnen und -schüler schafften den Eintritt in die Fachmittelschule Zug, 22 den Eintritt in die Wirtschaftsmittelschule Zug.
Änderungen beim Übertritt II
Der Übertritt II wird per Schuljahr 2013/14 an den Übertritt I angepasst. Schulische Leistungen bleiben wichtig, aber ein Mindestnotenschnitt für einen prüfungsfreien Übertritt an eine Maturitätsschule entfällt. Über die schulischen Leistungen hinaus werden neu - und eben wie beim Übertritt I - die Lern-, Selbst- und Sozialkompetenzen sowie die mutmassliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler für einen Zuweisungsentscheid herangezogen. Der Zuweisungsentscheid wird im Austausch zwischen Eltern und Lehrperson gefällt. Kinder ohne Zuweisung können, sofern sie vorgegebene schulische Mindestleistungen erfüllen, an einem Abklärungstest teilnehmen. In diesem Fall fällt die Übertrittskommission II nach dem Abklärungstest den Entscheid. "Die Änderungen beim Übertritt II haben zum Zweck", so Bildungsdirektor Stephan Schleiss, "den Weg über die gemeindlichen Sekundarschulen in die Maturitätsschulen zu stärken. Mit der Neuregelung versprechen wir den Eltern, dass jedes Kind auch beim Übertritt II nochmals umfassend beurteilt wird. Das war und ist seitens vieler Eltern ein grosses Anliegen."
Direktion für Bildung und Kultur
Weitere Auskünfte:
Stephan Schleiss, Bildungsdirektor, Tel. 041 728 31 80