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Kantonsbeiträge

Die Direktion für Bildung und Kultur kann auf Antrag Beiträge gewähren: - für eine begrenzte Zeit an Projekte sowie an die Beratung und Begleitung von Projekten - Jahresbeiträge

Die Direktion für Bildung und Kultur kann auf Antrag Beiträge gewähren an:

  • Organisationen (Jahresbeiträge)
  • Projekte
  • Themenplattformen

In den Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Allgemeinen Weiterbildung vom 28. April 2021 sind die Grundlagen und Voraussetzungen für die Kantonsbeiträge aufgeführt.

Die entsprechenden Gesuchformulare finden sich hier:

Jahresbeiträge
Die Gesuchsformulare für Jahresbeiträge 2024/25 werden gegen Ende 2022 hier aufgeschaltet sein. Termin für Gesuchsabgabe: April 2023.
Jahresbeitrag Gesuchformular
Jahresbeitrag Kennzahlentabelle

Projektbeiträge
Projektbeitrag Gesuchformular
Projektbeitrag Kennzahlentabelle

Lotteriefonds

Die Gelder des Lotteriefonds können nur für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke verwendet werden. Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet (§ 27bis Lotteriegesetz). Über Beiträge unter 10 000 Franken entscheidet die fachlich zuständige Direktion, über höhere Beiträge in der Regel der Regierungsrat.

Für Gesuche im Bereich Bildung/Allgemeine Weiterbildung ist die Direktion für Bildung und Kultur/Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule zuständig.

Weitere Informationen

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