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Informationen über die Abteilung Allgemeine Weiterbildung

Aufgaben Allgemeine Weiterbildung

Die Abteilung Allgemeine Weiterbildung hat insbesondere folgende Aufgaben: 

  • sie fördert die Qualität und den Stellenwert der Allgemeinen Weiterbildung;
  • sie fördert die Koordination und Zusammenarbeit in der Weiterbildung;
  • sie fördert die Information über die Weiterbildung;
  • sie erarbeitet Kriterien für die Gewährung von Beiträgen;
  • sie prüft das Qualitätssicherungsprogramm von Antrag stellenden Organisationen;
  • sie beantragt der Direktion für Bildung und Kultur die Gewährung von Beiträgen.

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