Nachteilsausgleich an den Zuger Mittelschulen
Nachteilsausgleich an den Zuger Mittelschulen
Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung oder einer Teilleistungsstörung, die ohne Lernzielanpassung den Eintritt in eine kantonale Mittelschule erreichen und entsprechend eine gute Prognose haben, ohne Lernzielanpassung die Bildungsziele der betreffenden Mittelschule zu erfüllen, sollen dieselben Bildungschancen erhalten wie Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung.
Die kantonalen Mittelschulen sind bestrebt, mittels Gewährung von technischen oder organisatorischen Massnahmen des Nachteilsausgleiches Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung oder Teilleistungsstörung möglichst gleiche Bildungsvoraussetzungen zu bieten wie Schülerinnen und Schülern ohne entsprechendes Handicap.