Eintritt / Übertritt in die kantonalen Mittelschulen
Übertritt an die kantonalen Mittelschulen
Als bedeutsame Weichenstellungen in der schulischen Laufbahn einer Schülerin bzw. eines Schülers werden die Übertritte in eine andere Schulstufe oder eine kantonale Mittelschule wahrgenommen. Das Zuger Schul- und Bildungssystem kennt die folgenden Übertrittsverfahren und -möglichkeiten während der obligatorischen Schulzeit, die alle auf vergleichbare Weise ausgestaltet sind:
Übertritt von der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I (Übertritt I)
Übertritt am Ende der 2. Sekundarklasse ins Kurzzeitgymnasium (Übertritt II)
Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in kantonale Mittelschulen und lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen (Übertritt II)
Das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule ist für den Übertritt II, das heisst für den Übertritt von der Sekundarstufe I an die kantonalen Mittelschulen zuständig. Eine umfassende Übersicht mit allen Unterlagen/Wegweisungen zu den Übertrittsverfahren I und II sind unter www.zg.ch/uebertritte aufgezeigt. Hier sind auch alle Informationen zum Abklärungstest aufgeführt.
Informationen über die Mittelschulen findet man auf deren Homepage. Im Herbst finden zudem für Schülerinnen/Schüler und interessierte Eltern an den kantonalen Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt.
Für Neuzuzüger und fremdsprachige Lernende gelten besondere Bestimmungen (siehe folgender Abschnitt).
Eintritt neu zugezogener Kinder und Jugendlicher
Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Eltern in den Kanton Zug ziehen und hier ihren neuen stipendienrechtlichen Wohnsitz begründen, können an einer kantonalen Mittelschule prüfungsfrei zugelassen werden, sofern sie die Aufnahmebedingungen erfüllen und genügend freie Plätze vorhanden sind. Alle wichtigen Informationen dazu finden sich im Merkblatt sowie im Reglement für den Eintritt in die und den Wechseln zwischen den kantonalen Mittelschulen.
Alle Schülerinnen und Schüler mit einer Zuweisung an ein Langzeitgymnasium verfügen über die «eingeschränkte freie Schulwahl». Das bedeutet, dass sie mit ihrer Anmeldung auch bekanntgeben, ob sie das Langzeitgymnasium bevorzugt in Zug oder Menzingen besuchen möchten oder ob sie für beide Schulorte offen sind. Als «eingeschränkt» gilt die freie Schulwahl deshalb, weil im Falle einer ungünstigen Verteilung der Anmeldezahlen Zuteilungen an die beiden Schulstandorte vorgenommen werden müssen. In der Broschüre Schulwahl und Zuteilung an das Langzeitgymnasium im Kanton Zug finden Sie alle Informationen dazu.
Die Schulaufsicht des Amts für gemeindliche Schulen ist die kantonale Informationsstelle bei Schuleintritten ausländischer bzw. ausserkantonaler Kinder und Jugendlichen. Ziel der Beratung ist die bestmögliche Eingliederung von zuziehenden Kindern und Jugendlichen ins Schulsystem des Kantons Zug. Die Schulaufsicht leistet dabei eine Initialberatung, erläutert das Zuger Schulsystem, versucht herauszufinden, welche Schulart bzw. welches Schulsystem die optimale Förderung des Kindes sowie der bzw. des Jugendlichen begünstigen könnte und vermittelt Kontaktdaten. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Seite des Amts für gemeindliche Schulen.
Anmeldung an eine kantonale Mittelschule
Die Anmeldung fürs Langzeitgymnasium erfolgt über das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule, die Anmeldung ans Kurzzeitgymnasium, an die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule über die aufnehmende Schule.
Anmeldung Wirtschaftsmittelschule
Weiterführende Informationen zur Anmeldung an eine kantonale Mittelschule