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28.03.2014

20 Jahre prüfungsfreier Übertritt in die Sekundarstufe I

28.03.2014
Gut 100 Lehrpersonen der 5./6. Primarklassen und der 1. Klassen des Langzeitgymnasiums trafen sich Mitte März zur sogenannten «Rückmeldeveranstaltung» an der Kantonsschule in Zug. Diese Veranstaltung findet alljährlich im Rahmen des prüfungsfreien Übertrittsverfahrens statt, welches mittlerweile seit 20 Jahren praktiziert wird.

MEDIENMITTEILUNG vom 28. März 2014 

20 Jahre prüfungsfreier Übertritt in die Sekundarstufe I 

Gut 100 Lehrpersonen der 5./6. Primarklassen und der 1. Klassen des Langzeitgymnasiums trafen sich Mitte März zur sogenannten «Rückmeldeveranstaltung» an der Kantonsschule in Zug. Diese Veranstaltung findet alljährlich im Rahmen des prüfungsfreien Übertrittsverfahrens statt, welches mittlerweile seit 20 Jahren praktiziert wird. 

Die Veranstaltung, welche als fester Bestandteil des Übertrittsverfahrens von der Primarstufe in die Sekundarstufe I zählt, wurde vom Präsidenten der Übertrittskommission I, Markus Kunz, eröffnet. Er vermittelte den Anwesenden Fakten und Zahlen zum Übertrittsverfahren und zu den Änderungen, die auf das laufende Schuljahr hin beschlossen wurden. Kern des Anlasses ist der individuelle Austausch zwischen Kantonsschullehrpersonen und den 5./6. Klass-Lehrpersonen der Primarschule über die der Kanti zugewiesenen Schülerinnen und Schüler. Der Anlass dient nicht zuletzt der Eichung und Validierung der Beurteilung der zuweisenden Lehrpersonen und der Pflege der Nahtstelle zwischen den beiden Schulstufen. 

Prüfungsfreies Übertrittsverfahren

Das bestehende prüfungsfreie Übertrittsverfahren wurde anfangs der 1990er-Jahre entwickelt und im Schuljahr 1993/94 eingeführt. Die ersten Schülerinnen und Schüler, die das neue Verfahren durchliefen, traten erstmals nach den Sommerferien 1994 prüfungsfrei in eine der vier Schularten der Sekundarstufe I über. Das vorherige Übertrittsverfahren mit der flächendeckenden Sek-Prüfung geriet im Kanton Zug und in der ganzen Zentralschweiz in Kritik, da der Entscheid über die Zuteilung in eine der vier Schularten massgeblich auf eine Sek-Prüfung abgestützt war. Man erachtete die einseitige Abstützung auf die fachlichen Leistungen, welche punktuell an definierten Tagen erbracht wurden, als unzweckmässig. 

Umfassende Beurteilung

Umgesetzt wurde ein umfassendes Verfahren, in welchem nebst den Leistungen in den Schulfächern auch die überfachlichen Kompetenzen (heute Lern-, Methoden- und Selbstkompetenzen genannt) sowie die Leistungsentwicklung und die mutmassliche Entwicklung beim Entscheid mitberücksichtigt werden. Der Zuweisungsentscheid wird zudem in einem Gespräch mit den Eltern gemeinsam getroffen.

Gute Noten für den prüfungsfreien Übertritt

Das aktuelle Übertrittsverfahren wurde 2011 von der Pädagogischen Hochschule Zug in einer Studie im Zusammenhang mit den Übertrittsentscheidungen im Zuger Schulsystem untersucht. In dieser Studie wurde dem Verfahren gute Noten erteilt. In der Zusammenfassung wird festgehalten: «Der Beratungs- und Entscheidungsprozess am Ende der Primarschulzeit wird von den beteiligten Eltern und Lehrpersonen sowie auch rückblickend von den Eltern sowie Schülerinnen und Schülern der 1. Klasse der Sekundarstufe I durchwegs positiv bewertet. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich das Verfahren bewährt hat und die Lehrpersonen seitens der Eltern ein relativ hohes Vertrauen in ihre Prognosefähigkeit und Einschätzung der für das Kind geeigneten Schule geniessen.» 

Angleichung des Übertritts II

Ebenfalls auf der Basis der Erkenntnisse der Studie der Pädagogischen Hochschule Zug hat der Bildungsrat auf das laufende Schuljahr hin das prüfungsfreie Verfahren auch auf den Übertritt II, von der Sekundarschule in die kantonalen Mittelschulen und in die Berufsmaturitätsschulen, eingeführt. Dieses neue Verfahren wurde stark an das Selektionsverfahren der Primarstufe in die Sekundarstufe I angelehnt, sodass heute beide Verfahren vergleichbar ausgestaltet sind. «Mit der Angleichung des Übertritts II an den Übertritt I gelten nun an beiden Übergängen vergleichbare Bedingungen», so Bildungsdirektor Stephan Schleiss. «Damit konnte ein wichtiges Anliegen der Eltern erfüllt werden. Der Bildungsweg über die Sekundarschule wird gestärkt.» 

Direktion für Bildung und Kultur 

Weitere Auskünfte:

Stephan Schleiss, Regierungsrat

Tel. 041 728 31 80

Beilage

Ein Foto: Mögliche Bildlegende: Markus Kunz, Präsident der Übertrittskommission I, vor dem Start zur Rückmeldeveranstaltung zum prüfungsfreien Zuger Übertritt.

20 Jahre prüfungsfreier Übertritt in die Sekundarstufe I
Typ Titel Dokumentart
20 Jahre prüfungsfreier Übertritt in die Sekundarstufe I

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