Änderung des Lehrpersonalgesetzes: 2. Lesung
Die Änderung des Lehrpersonalgesetzes geht im Kantonsrat in die 2. Lesung
Nachdem an der Kantonsratssitzung vom 25. Oktober 2007 das revidierte Lehrpersonalgesetz in 1. Lesung verabschiedet worden ist, erfolgt am 31. Januar 2008 die 2. Lesung. Das revidierte Gesetz sieht höhere Besoldungen für Lehrpersonen des Kindergartens sowie für Lehrpersonen Textiles Werken und Hauswirtschaft vor. Umstritten ist die vom Regierungsrat beantragte und an der erwähnten Kantonsratssitzung beschlossene Abflachung der Gehaltsentwicklung. In einem Änderungsantrag für die 2. Lesung wird beantragt, die Gehaltsentwicklung so anzuglei-chen, dass der gesamte Lebenslohn einer Lehrperson gegenüber der geltenden Regelung nicht reduziert wird. Sofern die Referendumsfrist am 8. April 2008 unbenutzt abläuft, tritt das revidierte Gesetz rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft.