Anpassung Lehrpersonalgesetz
MEDIENMITTEILUNG vom 21. Oktober 2013
In den umliegenden Kantonen unterrichten die Lehrpersonen der gemeindlichen Schulen weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen im Kanton Zug. Im Wettbewerb um die besten Lehrpersonen und vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen will der Regierungsrat eine entsprechende Anpassung vornehmen. Nicht mit der Giesskanne, sondern dort, wo der Handlungsbedarf ausgewiesen ist.
Eine bis zwei Lektionen halten die Zuger Lehrpersonen der gemeindlichen Schulen mehr pro Woche als ihre Kolleginnen und Kollegen in den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Luzern, Zürich und Aargau. Der Vergleich mit diesen Kantonen ist deshalb wichtig, weil die Zuger Gemeinden mit diesen Kantonen im direkten Wettbewerb um die besten Lehrpersonen stehen. Deshalb will der Regierungsrat nachziehen.
Finanzielle Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Anpassungen lösen Mehrkosten von insgesamt rund CHF 2,5 Mio. für die Gemeinden und CHF 2,7 Mio. zu Lasten des Kantons aus. Die Anzahl Wochenlektionen der Schülerinnen und Schüler bleibt unangetastet. Die Änderungen sollen auf das Schuljahr 2016/17 in Kraft treten.
Senkung in den umliegenden Kantonen
Die Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Luzern, Zürich und Aargau haben im Verlauf der letzten Jahre mit einer Senkung der Wochenlektionen auf die gestiegenen Anforderungen in der Volksschule reagiert. Diese Anforderungen umfassen etwa die Integration lernschwacher oder auch verhaltensauffälliger Kinder in die Regelklassen, den Fremdsprachenunterricht sowie beispielsweise auch die Pflicht, Schülerinnen und Schüler über die Noten hinaus umfassender zu beurteilen. "Alle diese Neuerungen", so Regierungsrat Stephan Schleiss, "haben zur Folge, dass ausserhalb des eigentlichen Unterrichts mehr Arbeitszeit anfällt - auch im Kanton Zug." Wo angezeigt, will der Kanton Zug deshalb dem Beispiel der genannten Kantone folgen und eine entsprechende Anpassung vornehmen.
Nicht mit der Giesskanne
Die Unterrichtsverpflichtung der Zuger Lehrpersonen der Primarstufe soll um eine Wochenlektion von heute 30 auf neu 29 reduziert werden. Dieselbe Anpassung soll auch bei den Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Logopädinnen und Logopäden vorgenommen werden. Da die Unterrichtsverpflichtung im Kanton Zug auf der Kindergartenstufe im Vergleich etwa zu den Kantonen Luzern, Schwyz, Ob- und Nidwalden bereits tiefer bzw. im Falle des Kantons Uri gleich ist, soll auf dieser Stufe auf eine weitere Reduktion verzichtet werden. Dies gilt ebenso für die Sekundarstufe I, wo sich die Sachlage ähnlich präsentiert.
Stärkung der Klassenlehrpersonen
Die Klassenlehrpersonen tragen die Hauptverantwortung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler, übernehmen die notwendige Koordination und führen Gespräche mit Eltern und anderen Schulpartnern. Die Klassenlehrpersonen sind im heutigen Schulumfeld besonders gefordert und sollen um eine zusätzliche, zweite Wochenlektion entlastet werden. Diese Reduktion betrifft Klassenlehrpersonen auf der Primar- und Sekundarstufe.
Lehrpersonen machen den Unterschied
Die Bildungsforschung ist sich bei Weitem nicht immer einig, in einem Punkt aber schon: Entscheidend für eine hohe Schulqualität sind die Lehrpersonen. Um die besten Köpfe gibt es einen Wettbewerb, berufliche Rahmenbedingungen sind ein wichtiger Faktor. "Die Anpassung an unsere direkten Konkurrenten", so Regierungsrat Stephan Schleiss, "bringt uns in diesem Wettbewerb einen grossen Schritt nach vorne. Es ist entscheidend für die Qualität der Zuger Schulen, dass die Gemeinden aus den besten Lehrerinnen und Lehrern auswählen können und dass uns diese Köpfe erhalten bleiben."
Direktion für Bildung und Kultur
Weitere Auskünfte:
Stephan Schleiss, Regierungsrat |
, Tel. 041 728 31 80 |
|
|