Aufhebung Maskenpflicht Sekundarstufe I
MEDIENMITTEILUNG
Der Zuger Regierungsrat hebt die Maskenpflicht für die Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf. Die Bildungsdirektion empfiehlt den Schulen, im Unterricht auf das obligatorische Tragen von Masken zu verzichten.
Am 12. Februar 2021 hat der Regierungsrat für die Schulen der Sekundarstufe I (1. bis 3. Oberstufe) eine Maskenpflicht erlassen. Die Überwachung des Infektionsgeschehens mittels Reihentests und sinkende Fallzahlen gestatten es, die Maskenfrage wieder auf Stufe Schutzkonzepte der Schulen anzusiedeln. In Absprache mit dem Kantonsarzt empfiehlt die Bildungsdirektion den Schulen, nach Pfingsten im Unterricht auf das obligatorische Tragen der Masken zu verzichten. Diese Empfehlung gilt für die Lehrpersonen der Kindergarten- und Primarstufe (auf diesen Stufen haben die Kinder nie Masken getragen) sowie für die Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Ausnahmen sind möglich und bei einer Verschlechterung der Lage auch ein Rückkommen auf die Lockerungen. Die Schulen der Sekundarstufe II (nachobligatorische Schulzeit) unterliegen weiterhin der bundesrechtlichen Regelung, an ihnen hat die Maskenpflicht Bestand.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Coronavirus Aufhebung Maskenpflicht Sek I.pdf | 19.05.2021 | |
RRB Massnahmen an Schulen Aufhebung Maskenpflicht.pdf | 19.05.2021 |