Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug
MEDIENMITTEILUNG vom 10. April 2015
Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug
Der Bildungsrat hat am 1. April 2015 die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug beschlossen. Ab Schuljahr 2019/20 werden alle Zuger Schulen mit dem Lehrplan 21 arbeiten. Mit dem Lehrplan 21 gibt es erstmals einen sprachregional erarbeiteten Lehrplan für die deutsch- und mehrsprachigen Kantone.
Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren haben an ihrer Konferenz vom 26. März 2015 die sprachlich überarbeitete Fassung des Lehrplans 21 definitiv beschlossen. Der Lehrplan 21 ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Lehrpläne und schliesst an die Entwicklungen an den Zuger Schulen an. Während in den bisherigen Lehrplänen Grobziele, Richtziele und Inhalte beschrieben waren, sind im Lehrplan 21 zu erreichende Kompetenzen formuliert. Dies bedeutet, dass die Anwendung des Wissens noch etwas stärker in den Fokus rückt.
Einführung über mehrere Jahre
Die Einführung des Lehrplans 21 gestaltet sich im Kanton Zug als mehrjähriger Prozess. Hauptpfeiler der Einführung sind die Rahmenbedingungen wie die Stundentafel und die damit verbundenen gesetzlichen Anpassungen. Im Kanton Zug kommen keine zusätzlichen Lektionen hinzu, allenfalls kann es zu Verschiebungen innerhalb der Fächergruppen kommen (bspw. mehr Mathematiklektionen in der Primarschule). Die Weiterbildung der Lehrpersonen kann mit dem üblichen Weiterbildungspensum bewältigt werden.
Umsetzung im Rahmen der jährlichen Budgets
Der Zuger Regierungsrat gibt vor, die mit der Einführung des Lehrplans 21 verbundenen Projekte kostenneutral im Rahmen der jährlichen Budgets umzusetzen. Dem Kanton Zug kommt zugute, dass die Umsetzung an die bisherige Schulentwicklungsarbeit (Qualitätsmanagement, «Beurteilen und Fördern») anknüpfen kann. «Die Lehrperson bleibt der entscheidende Qualitätsfaktor im Schulwesen – unabhängig vom jeweiligen Lehrplan», so Bildungsdirektor Stephan Schleiss. Und mit Blick auf das Zuger Umsetzungskonzept für den Lehrplan 21: «Wir knüpfen an Bewährtes an, nehmen uns Zeit für die Neuerungen und halten die Kosten tief.»
Direktion für Bildung und Kultur
Weitere Auskünfte:
Stephan Schleiss, Regierungsrat
Tel. 041 728 31 80
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug | 10.04.2015 | |
Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug | 10.04.2015 |