Geplante Änderungen am Schulgesetz
Bei der Teilrevision II des Schulgesetzes geht es u.a. um die Weiterführung der Kunst- und Sportklasse in Cham. Weiter soll der Handlungsspielraum der Gemeinden in den Bereichen sprachliche Frühförderung und Grund- oder Basisstufe gesetzlich festgelegt werden. Die geltenden Klassengrössen sollen nach dem Wunsch des Regierungsrates beibehalten werden.
Nach der Teilrevision I des Schulgesetzes (u. a. Umsetzung der Noteninitiative) schafft der Regierungsrat mit der Teilrevision II die Rechtsgrundlage, um die Kunst- und Sportklasse Cham weiterführen zu können. Weiter sollen die Gemeinden freiwillig die Grund- oder Basisstufe einführen dürfen und Kinder sprachlich frühfördern können. Bezüglich Klassengrösse sieht der Regierungsrat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Mit der Einführung eines Langzeitgymnasiums in Menzingen soll die Kantonsschule Zug entlastet werden.
Weiterführung der Kunst- und Sportklasse Cham
Der Schulversuch von Kunst- und Sportklassen auf der Sekundarstufe I in der Gemeinde Cham ermöglicht besonders begabten Jugendlichen, ihre schulische Ausbildung mit der Vorbereitung auf eine Laufbahn im musischen Bereich oder im Spitzensport zu verbinden. Die Gemeinde Cham möchte dieses Angebot weiterführen. Im Schulgesetz sind dazu die rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Freiwillige Grund- oder Basisstufe
Die Gemeinde Oberägeri erprobt im Rahmen eines Schulversuchs seit dem Schuljahr 2008/09 die Grundstufe. Schulversuche können gestützt auf das geltende Schulrecht nur befristet durchgeführt werden. Der Regierungsrat unterbreitet deshalb eine Änderung des Schulgesetzes, wonach die Zuger Gemeinden selber entscheiden können, ob sie die Grund- oder Basisstufe einführen oder am bestehenden System mit Kindergarten und Primarstufe festhalten wollen.
Freiwillige und bedarfsgerechte sprachliche Frühförderung
Die vorberatende Kommission zum Integrationsgesetz beantragt mit einer Motion die obligatorische sprachliche Frühförderung von Kindern vor dem Eintritt in den freiwilligen Kindergarten. Die Gemeinden sollen in Berücksichtigung ihres Bedarfs, ihres Angebotes an Spielgruppen und Kindertagesstätten sowie ihrer finanziellen Möglichkeiten selber entscheiden, ob und wie sie Kinder mit ungenügenden Sprachkenntnissen vor dem Eintritt in den obligatorischen Kindergarten sprachlich fördern wollen.
Beibehaltung der geltenden Klassengrössen auf der Primarstufe
Die Schulpräsidentenkonferenz und die Rektorenkonferenz der gemeindlichen Schulen möchten die Richt- und Höchstwerte für die Klassengrössen auf der Primarstufe senken. Der Regierungsrat sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Zuger Gemeinden gehen mit ihrer Verantwortung sorgsam um, wie die durchschnittlichen Klassengrössen zeigen. Die gemeindlichen Schulen sollen zudem weiterhin die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen keine zusätzliche Klasse eröffnen zu müssen bzw. Kinder und Jugendliche nicht in andere Schulhäuser umteilen zu müssen.
Einführung eines Langzeitgymnasiums am kantonalen Gymnasium Menzingen
Um die Kantonsschule Zug zu entlasten, soll das als Kurzzeitgymnasium konzipierte kantonale Gymnasium in Menzingen per Schuljahr 2015/16 um ein Langzeitgymnasium ergänzt werden. Dies steht auch im Zusammenhang mit der Strategie 2010 - 2018 des Regierungsrates und seines Legislaturziels, mit welchem er zum Erhalt der Spitzenposition im Standortwettbewerb die kantonale Bildungsinfrastruktur neu bauen bzw. umbauen will.
Finanzielle Folgen
An den zusätzlichen Kosten der Gemeinden für die freiwillige Grund- oder Basisstufe beteiligt sich der Kanton nicht. "Die Gemeinden erhalten in dieser Frage Handlungsspielraum", so Regierungsrat Stephan Schleiss, "und die Gemeinden sollen die Kosten für ihre Entscheide tragen." Für die freiwillige sprachliche Frühförderung können die Gemeinden im Rahmen des kantonalen Integrationsprogrammes (KIP) Beiträge beantragen. Die Einführung des Langzeitgymnasiums am kantonalen Gymnasium Menzingen ist mit Ausnahme der entsprechenden Kosten für die Infrastruktur kostenneutral.
Direktion für Bildung und Kultur
Weitere Auskünfte:
Stephan Schleiss, Regierungsrat
Telefon 041 728 31 80