Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
Die Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen kommt in die entscheidende politische Beratung
An der Sitzung vom 31. Januar 2008 behandelt der Kantonsrat Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Beitritt des Kantons Zug zur erwähnten Vereinbarung. Die Vereinbarung regelt die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen im Sinn von Leistungskauf. Der Beitritt ermöglicht es dem Kanton Zug, mit Schwyz, Zürich, und Luzern, die den Beitritt bereits beschlossen haben, die etablierten Zürcher und Luzerner Kulturinstitutionen mit weiteren Kantonen zu unterstützen. Rückwirkend ab 1. Januar 2008 sollen vom Kanton Zug rund 2.2 Millionen Franken in die interkantonale Zusammenarbeit für überregionale Kulturinsti-tutionen fliessen. Die kantonsrätliche Konkordatskommission beantragt Zustimmung zur regierungsrätlichen Vorlage. Die 2. Lesung ist auf den 28. Februar 2008 vorgesehen.