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10.08.2020

Kanton Zug spricht sich gegen Verlängerung des Verbots von Grossveranstaltungen aus

10.08.2020
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Durchführung von Grossveranstaltungen unter Einhaltung griffiger Schutzkonzepte epidemiologisch möglich, gesellschaftlich richtig und wirtschaftlich – insbesondere im Sport- und Kulturbereich – wichtig ist.

MEDIENMITTEILUNG

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Durchführung von Grossveranstaltungen unter Einhaltung griffiger Schutzkonzepte epidemiologisch möglich, gesellschaftlich richtig und wirtschaftlich – insbesondere im Sport- und Kulturbereich – wichtig ist.

Die heute gültige Regelung, welche Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern bzw. Mitwirkenden verbietet, läuft per Ende August aus. Der Bundesrat wird deshalb bald darüber beschliessen, wie solche Grossveranstaltungen ab 1. September 2020 geregelt sein sollen. Im Juli hat der Bundesrat die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) zu drei möglichen Varianten konsultiert. Dabei hat sich die GDK dafür ausgesprochen, dass das Verbot von Grossveranstaltungen bis Ende Jahr verlängert werden soll. Der Regierungsrat des Kantons Zug lehnt eine solche Verlängerung ab.

Für den Regierungsrat ist klar, dass uns Corona noch längere Zeit begleiten wird. Sportliche und kulturelle Grossveranstaltungen einfach fortgesetzt zu verbieten, kann deshalb keine Lösung sein. Es ist jetzt an der Zeit, mit dem Coronavirus leben zu lernen und ein ausgewogenes Mass zwischen Gesundheitsschutz und kulturellem bzw. sportlichem Leben zu finden. Der Regierungsrat setzt sich für eine generell konsequente Durchsetzung von Schutzmassnahmen (insbesondere von Distanzregeln und Maskenpflicht) ein. Bei der konsequenten Anwendung dieser strengen Regeln sollen auch Anlässe mit über 1000 Teilnehmenden möglich sein.

Konkret fordert der Regierungsrat, dass Grossveranstaltungen grundsätzlich wieder erlaubt sein sollen, aber eine Bewilligungspflicht eingeführt wird. Flankierend soll der Bund zusätzliche Auflagen für Grossveranstaltungen definieren. Dazu gehören beispielsweise eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, oder dass bei Sportveranstaltungen und Aufführungen nur feste Sitzplätze angeboten werden dürfen.

Kanton Zug spricht sich gegen Verlängerung des Verbots von Grossveranstaltungen aus
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