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04.05.2012

Keine Gebühren für Zuger Sportanlagen

04.05.2012
Keine Gebühren für Zuger Sportanlagen

An die beim Kanton Zug
akkreditierten Medien

Zug, 4. Mai 2012


MEDIENMITTEILUNG

Keine Gebühren für Zuger Sportanlagen

Der Kanton Zug und die Stadt Zug verzichten künftig auf gegenseitig verrechnete Gebüh-ren für die Nutzung ihrer Sportanlagen. Hierfür haben die Stadt und der Kanton Zug eine Vereinbarung unterzeichnet. Damit leisten Stadt und Kanton einen wichtigen Beitrag zur Sportförderung und zum Bürokratieabbau.

Künftig sollen Vereine, Schulen und Institutionen noch bessere Rahmenbedingungen für ihre sportlichen Aktivitäten erhalten: Die Stadt Zug und der Kanton verzichten rückwirkend per 1. Januar 2012 auf eine Gebührenverrechnung aller Innen- und Aussensportanlagen. In den Genuss der neuen Regelung gelangen sämtliche Vereine und gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in der Stadt Zug.

Der Regierungsrat führt in seiner Strategie 2010-2018 die «kostenlose Nutzung kantonaler Sportanlagen für Zuger Vereine» als Legislaturziel auf. Die Vereinbarung mit der Stadt Zug ist für den Regierungsrat ein wichtiges Element zur Erreichung dieses Ziels. Gleiche Vereinbarungen mit den zehn anderen Gemeinden sollen folgen.

Der gegenseitige Verzicht auf Gebührenerhebung reduziert den administrativen Aufwand für Betreiber und Nutzer. Kantonale und städtische Vereine und Institutionen nutzten bisher die Anlagen gegenseitig in etwa gleichem Umfang (4000 Stunden pro Jahr). Hingegen belegten die kantonalen Schulen die Stadtzuger Hallen eher tagsüber, während die städtischen Vereine die Anlagen der kantonalen Schulen vor allem in den Abendstunden benutzten.


Direktion für Bildung und Kultur
Stadt Zug

 

Weitere Auskünfte:
Stephan Schleiss, Regierungsrat
stephan.schleiss@zg.ch
Telefon 041 728 31 80

Ivo Romer, Stadtrat
ivo.romer@stadtzug.ch
Telefon 041 728 21 21
 

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