Lohnbeschwerde der kantonalen Sportlehrpersonen
MEDIENMITTEILUNG vom 21. Mai 2014
Lohnbeschwerde der kantonalen Sportlehrpersonen
Das Verwaltungsgericht hat eine Lohnbeschwerde von Zuger Sportlehrerinnen und Sportlehrern teilweise gutgeheissen. Nachzahlungen und Neueinstufungen führen zu Mehrkosten für den Kanton.
Am 24. März 2014 hat das Zuger Verwaltungsgericht eine Beschwerde von 24 Sportlehrerinnen und Sportlehrern der Kantonsschule Zug, des Kantonalen Gymnasiums Menzingen sowie der Fachmittelschule Zug teilweise gutgeheissen. Die Sportlehrpersonen und der Regierungsrat haben auf eine Beschwerde an das Bundesgericht verzichtet. Das Urteil wird durch den Regierungsrat umgesetzt.
Gegenstand und Urteil
Die Beschwerde richtete sich gegen die um eine Lohnklasse tiefere Einreihung der Sportlehrpersonen gegenüber den anderen Lehrpersonen der betroffenen Schulen. Das Verwaltungsgericht begründet das Urteil in der Hauptsache damit, dass die Verordnung aus dem Jahre 2008, welche der Tiefereinreihung zugrunde liegt, nicht gesetzeskonform ist.
Umsetzung und Mehrkosten
Den Beschwerdeführenden werden eine Nachzahlung sowie eine Neueinstufung zugesprochen. Aufgrund des Urteils werden alle Sportlehrpersonen der kantonalen Schulen neu eingestuft. Die einmalige Nachzahlung an die beschwerdeführenden Sportlehrpersonen, welche bis September 2012 zurückreicht, führt zu einem zusätzlichen Aufwand von rund 400 000 Franken. Aufgrund der Neueinstufungen aller Sportlehrpersonen der kantonalen Schulen ergibt sich ab dem Schuljahr 2014/15 ein zusätzlicher jährlicher Aufwand von rund 370 000 Franken. Die Bildungs- und die Volkswirtschaftsdirektion erhalten den Auftrag, die Rechtsgrundlage für die von den kantonalen Lehrpersonen zu leistenden Unterrichtslektionen als Teil ihres Berufsauftrages zu schaffen.
Direktion für Bildung und Kultur
Weitere Auskünfte:
Stephan Schleiss, Regierungsrat, Tel. 041 728 31 80
Typ | Titel | Dokumentart |
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Lohnbeschwerde der kantonalen Sportlehrpersonen |