Maskenpflicht an den gemeindlichen Schulen
MEDIENMITTEILUNG
Ab Montag gilt an den gemeindlichen Schulen für alle Erwachsenen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I eine Maskenpflicht.
Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen und zunehmend unklaren Ansteckungsverläufe gilt an den gemeindlichen Schulen mit Schulstart am kommenden Montag eine Maskenpflicht für alle Erwachsenen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Im Unterricht gilt die Maskenpflicht, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die korrekte Handhabung der Masken ist anspruchsvoll und wird an den Schulen eingeübt. Die Masken werden durch die Schulen zur Verfügung gestellt. Die Privat- und Sonderschulen werden informiert und eingeladen, es den gemeindlichen Schulen gleichzutun.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Maskenpflicht an den gemeindlichen Schulen.pdf | 23.10.2020 |