Rekordzuweisungen ans Langzeitgymnasium
MEDIENMITTEILUNG
Dank der vollständigen Aufhebung der Corona-Massnahmen konnten die beiden Übertrittsverfahren wieder in der vor der Pandemie üblichen Weise vollzogen werden. Das Langzeitgymnasium verzeichnet Rekordzuweisungen.
Insgesamt 1407 Schulkinder der 6. Primarklasse absolvierten den Übertritt I und wurden dabei den vier Schularten Werk-, Real-, Sekundarschule sowie Langzeitgymnasium zugewiesen. 209 dieser Kinder besuchen eine Privatschule, der grösste Teil davon eine internationale Schule.
Übertrittsverfahren I (Primarschule)
Noch nie zuvor haben mehr Schülerinnen und Schüler das Übertrittsverfahren I durchlaufen. Die Klassenlehrpersonen der 6. Primarklassen haben das Verfahren I zuverlässig sowie in hoher Übereinstimmung mit den Eltern umgesetzt. Nur in 2.2 Prozent aller Zuweisungen konnten sich Eltern und Lehrpersonen nicht einigen. In diesen Fällen (31) hatte die Übertrittskommission I über die Zuweisung zu entscheiden. «Gestützt auf die Resultate eines Abklärungstests und nach eingehender Prüfung der Vorakten hat die Übertrittskommission diese 31 Zuweisungsentscheide getroffen, welche allesamt von den Eltern akzeptiert wurden», führt Markus Kunz, Präsident der Übertrittskommission I, aus.
Bildungswege geraten aus dem Gleichgewicht
Die Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium erreicht mit 25,5 Prozent den höchsten je erreichten Wert. Die Quote bei den gemeindlichen Schulen (ohne Privatschulen) liegt bei 28,4 Prozent. Die Kombination von höchstem Schülerbestand und höchster Zuweisungsquote führt zur höchsten je dem Langzeitgymnasium zugewiesenen Schülerpopulation (359). Dazu Bildungsdirektor Stephan Schleiss: «28 Prozent der Sechstklässlerinnen und Sechstklässler der gemeindlichen Schulen wechseln direkt ans Langzeitgymnasium. In der Stadt Zug sind es dieses Jahr sogar 37 Prozent. Noch vor wenigen Jahren waren wir kantonsweit bei unter 20 Prozent. Darunter leidet nicht nur die Berufsbildung, sondern alle Bildungswege, die an die Sek anschliessen. Es leidet auch die Sek selbst, weil ihr die besten Schülerinnen und Schüler fehlen. Auch dem Langzeitgymnasium ist nicht geholfen, wenn es sein Profil nicht behält. Die Bildungswege geraten aus dem Gleichgewicht.» Der Regierungsrat hat seinen Bericht und Antrag zur Motion der beiden Kantonsräte Kurt Balmer und Roger Wiederkehr betreffend Steuerungsmassnahmen für eine Gymnasialhöchstquote abgeschlossen und zuhanden Kantonsrat verabschiedet. Um die Bildungsvielfalt beim Übertritt nach der Primarschule zu erhalten, beantragt der Regierungsrat, den Eintritt ins Langzeitgymnasium wieder stärker zu steuern. Dazu soll das bestehende Übertrittsverfahren um das Element einer Übertrittsprüfung für das Langzeitgymnasium ergänzt werden. Die anderen Übertritte bleiben wie gehabt. Von einer Quote oder Höchstquote für das Langzeitgymnasium oder das Gymnasium sieht der Regierungsrat ab.
Übertrittsverfahren II (Sekundarschule)
Den Schülerinnen und Schülern stehen mit dem Übertritt II nach der Sekundarschule neben der Berufsbildung auch Ausbildungswege an den kantonalen Mittelschulen offen. So können sie nach der 2. oder 3. Sekundarschule an das Kurzzeitgymnasium wechseln oder nach der 3. Sekundarschulklasse in die Wirtschaftsmittelschule oder die Fachmittelschule eintreten. Diese Möglichkeit nutzten so viele Schülerinnen und Schüler wie noch nie.
Für das Schuljahr 2022/23 meldeten sich aufgrund eines Zuweisungsentscheids insgesamt 168 Schülerinnen und Schüler für eine kantonale Mittelschule an. Dies sind 40 Anmeldungen mehr als im Vorjahr. Insbesondere die Fachmittelschule (+15) und die Wirtschaftsmittelschule (+17) verzeichneten einen Anstieg der Anmeldungen und führen im Schuljahr 2022/23 je eine zusätzliche Klasse. Insgesamt 78 Schülerinnen und Schüler haben sich für das Kurzzeitgymnasium in Menzingen angemeldet (Vorjahr 70).
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Kanton_Zug_Medienmitteilung-Übertritt_I_und_II_2022.pdf | 08.06.2022 |