Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • «Besondere Förderung» und «Schularztdienst» überprüft
23.10.2019

«Besondere Förderung» und «Schularztdienst» überprüft

23.10.2019
«Besondere Förderung» und «Schularztdienst» überprüftIm laufenden Schuljahr hat die kantonale Schulaufsicht geprüft, ob Entscheide der «Besonderen Förderung» in den gemeindlichen Schulen korrekt erstellt wurden. Bei den Privatschulen stand der «Schularztdienst» im Fokus.

MEDIENMITTEILUNG

Im laufenden Schuljahr hat die kantonale Schulaufsicht geprüft, ob Entscheide der «Besonderen Förderung» in den gemeindlichen Schulen korrekt erstellt wurden. Bei den Privatschulen stand der «Schularztdienst» im Fokus.

In jedem Schuljahr prüft die Abteilung Schulaufsicht der Bildungsdirektion, ob sich die gemeindlichen und privaten Schulen im Kanton Zug an die gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben halten.

Prüfthemen im Schuljahr 2019/20
Bei der aktuellen Überprüfung standen bei den gemeindlichen und privaten Schulen erneut zwei unterschiedliche Prüfthemen im Zentrum.

Bei den gemeindlichen Schulen ging die Schulaufsicht der Frage nach, ob die von den Rektoren verfügten und im laufenden Schuljahr wirksamen Entscheide im Bereich der «Besonderen Förderung» inhaltlich und formal korrekt erstellt wurden. Die Stichprobe umfasste 20 Prozent der betroffenen Entscheide. Bei diesen Entscheiden geht es beispielsweise um Lernzielanpassungen, um Fachdispensationen oder um die Zuweisungen in eine Kleinklasse. Da diese Entscheide die schulische und allenfalls auch die berufliche Laufbahn der betroffenen Schülerinnen und Schüler beeinflussen oder gar einschränken können, sind diese von besonderer Bedeutung.

Bei den Privatschulen stand die Überprüfung des «Schularztdienstes» im Fokus, der an Privatschulen sowie an den gemeindlichen Schulen organisiert werden muss. Der Schularztdienst umfasst verschiedene Aufgaben, zum Beispiel die Reihenuntersuchungen oder die Orientierung der Erziehungsberechtigten über festgestellte Krankheiten, die eine ärztliche Behandlung als notwendig erscheinen lassen. Die Errichtung eines Schularztdienstes gehört zu den Anerkennungsvoraussetzungen einer Privatschule im Kanton Zug.

Bilanz
Bilanzierend kann festgehalten werden, dass bei den gemeindlichen Schulen ein mittlerer und bei den Privatschulen ein grösserer Handlungsbedarf ausgelotet werden konnte. Bei den gemeindlichen Schulen wurden bei den Stichproben verschiedene Abweichungen von den kantonalen Vorgaben festgestellt, so beispielsweise fehlende schriftliche Entscheide bei vollzogenen Massnahmen oder Entscheide, die einer rechtlichen Grundlage entbehrten, keine oder falsche Rechtsmittelbelehrungen, keine Hinweise auf die Dauer und Art der Massnahme, auf die betroffenen Fächer, auf die Konsequenzen für die schulische Laufbahn. Die Rektoren der gemeindlichen Schulen haben aufgrund der individuellen Rückmeldungen zwischenzeitlich bereits korrigierende Massnahmen eingeleitet, damit solche Abweichungen zukünftig vermieden werden.

Die Überprüfung der Privatschulen hat gezeigt, dass sieben Privatschulen gar keinen Schularztdienst organisiert hatten (41 Prozent) und zehn Privatschulen lediglich einen Schularztdienst in Teilbereichen (59 Prozent). Markus Kunz, Leiter der Abteilung Schulaufsicht, führt aus: «Die Privatschulen haben den Handlungsbedarf erkannt, einen Schularztdienst zu organisieren, der mit sämtlichen Aufgaben beauftragt ist, die rechtlich vorgesehen sind.» Als schwerwiegendes Versäumnis wurde betrachtet, wenn Privatschulen gar keinen Schularztdienst oder lediglich einen Notfalldienst errichtet hatten oder wenn die verbindlichen Reihenuntersuchungen nicht stattgefunden hatten. Alle Privatschulen haben inzwischen korrigierende Massnahmen ergriffen und der Schulaufsicht neue Verträge mit den Schulärzten eingereicht oder in Aussicht gestellt, die sämtliche Aufgaben des Schularztdienstes enthalten.

Die Kontrollen der Schulaufsicht erachtet Bildungsdirektor und Landammann Stephan Schleiss als wichtig. «Die aktuelle Überprüfung hat erneut gezeigt, wie mit den Kontrollen Handlungsbedarf eruiert und Verbesserungen herbeigeführt werden können. Die Arbeit der Schulaufsicht ist unerlässlich.»

Weitere Informationen
Reporting der Schulaufsicht (ganzer Bericht):

https://www.zg.ch/behoerden/direktion-fur-bildung-und-kultur/amt-fur-gemeindliche-schulen/inhalte-ags/schulaufsicht/inhalte-schulaufsicht/systematische-ueberpruefung-der-gemeindlichen-und-privaten-schulen

«Besondere Förderung» und «Schularztdienst» überprüft
Typ Titel Bearbeitet
Systematische Überprüfung der gemeindlichen und privaten Schulen.pdf 23.10.2019

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch