Übertritte an die gemeindlichen und kantonalen Schulen
MEDIENMITTEILUNG vom 9. Juni 2016
Übertritte an die gemeindlichen und kantonalen Schulen
Das diesjährige Übertrittsverfahren I ist gekennzeichnet von vielen Privatschülerinnen und -schülern. Das Übertrittsverfahren II hat sich bewährt. Bereits zum zweiten Mal konnten Schülerinnen und Schüler in das Langzeitgymnasium am Standort Menzingen eintreten.
Das Übertrittsverfahren I betrifft die Schülerinnen und Schüler der sechsten Primarklassen bzw. die Übertritte an die gemeindliche Oberstufe oder an die kantonalen Langzeitgymnasien in Zug und Menzingen. Das Übertrittsverfahren II betrifft die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschulen bzw. die Übertritte ans Kurzzeitgymnasium, die Wirtschaftsmittelschule und die Fachmittelschule.
Übertrittsverfahren I
1273 Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse haben im laufenden Schuljahr das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I absolviert. Es handelt sich um einen geburtenstärkeren Jahrgang. Gegenüber dem Vorjahr waren insgesamt 51 Schülerinnen und Schüler mehr im Übertrittsverfahren involviert.
Schülerinnen- und Schülerzahlen
Auffällig in Bezug auf die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen ist der Anstieg bei den Privatschulen. Während vor zehn Jahren noch 104 Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen am Übertrittsverfahren teilnahmen, sind es heute mit 201 Jugendlichen beinahe doppelt so viele (plus 93 Prozent).
Zuweisung ins Langzeitgymnasium
Zum dritten Mal in der Geschichte des prüfungsfreien Übertrittsverfahrens liegt die von der Direktion für Bildung und Kultur sowie vom Regierungsrat unter Beobachtung stehende Eintrittsquote ins Langzeitgymnasium mit 20.1 Prozent über der 20 Prozent-Schwelle.
Unterschiede zwischen den Gemeinden
Bei der Auswertung der Zuweisungsquoten der einzelnen Gemeinden ins Langzeitgymnasium zeigen sich deutliche Unterschiede. Einige Gemeinden liegen in diesem Jahr mit ihren Quoten in einem unterdurchschnittlichen Bereich. Knapp darüber die sechs Gemeinden Zug, Oberägeri, Baar, Cham, Steinhausen und Risch. Die Gemeinde Hünenberg liegt deutlich über dem kantonalen Mittel.
Entscheide der Übertrittskommission I
Bei 3.8 Prozent aller Zuweisungsgespräche konnten sich Eltern und Lehrpersonen über eine Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I nicht einigen. Insofern war die Übertrittskommission in 49 Fällen für den Zuweisungsentscheid zuständig.
Zuteilungen Standorte Menzingen und Zug
Das Langzeitgymnasium wird seit dem Schuljahr 2015/16 an den zwei Standorten Zug und Menzingen geführt. Per Schuljahr 2016/17 waren aufgrund einer optimalen Verteilung der Anmeldungen auf die beiden Standorte keine Zuteilungen zwecks sinnvoller Auslastung erforderlich.
Übertrittsverfahren II
Das per Schuljahr 2013/14 eingeführte Übertrittsverfahren II regelt die Zuweisungen der Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarstufe I in die abnehmenden Schulen (Kurzzeitgymnasium an der Kantonsschule Menzingen, Wirtschaftsmittelschule Zug und Fachmittelschule Zug).
Leichter Rückgang
Die kantonalen Mittelschulen haben per Schuljahr 2016/17 einen leichten Rückgang der Anmeldungen zu verzeichnen. Anfang Mai 2016 haben sich 154 Schülerinnen und Schüler für die Kantonsschule Menzingen (KSM), die Fachmittelschule Zug (FMS) bzw. die Wirtschaftsmittelschule Zug (WMS) angemeldet, was einem Rückgang von 19 Schülerinnen und Schülern gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Hälfte der Anmeldungen ist auf Neueintritte in die KSM (77) zurückzuführen, was einen moderaten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (87) bedeutet. Die Zahl der Anmeldungen an die FMS hat sich stabilisiert. 58 Schülerinnen und Schüler werden im neuen Schuljahr die FMS besuchen. An der WMS ergibt sich ein Rückgang der Eintritte der Schülerinnen und Schüler (19; Vorjahr: 32).
Abklärungstest 2016
Im März 2016 haben drei von insgesamt 17 Schülerinnen und Schülern den Abklärungstest für die FMS bzw. WMS erfolgreich absolviert. Eine allfällige Anmeldung für den Abklärungstest erfolgt dann, wenn beim Zuweisungsgespräch keine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden kann.
Direktion für Bildung und Kultur
Weitere Auskünfte:
Stephan Schleiss, Regierungsrat
Tel. 041 728 31 80
Zitate
Regierungrat Stephan Schleiss: «Die Unterschiede zwischen den Gemeinden können nicht ausreichend erklärt werden. Aus diesem Grund habe ich die PH Zug beauftragt, ein Konzept zur Überprüfung der fachlichen Leistungsfähigkeit der eintretenden Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler vorzulegen.»
Markus Kunz, Leiter Schulaufsicht: «Die Übertrittskommission I hatte in diesem Jahr sehr viel Arbeit mit den fehlenden Einigungen aus den Gemeinden.»
Beilagen:
- Bericht Übertrittsverfahren I
- Bericht Übertrittsverfahren II
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Bericht an den Bildungsrat zum Übertrittsverfahren II 2016 | 09.06.2016 | |
Bericht an den Bildungsrat zum Übertrittsverfahren I 2016 | 09.06.2016 | |
MM Übertritte an die gemeindlichen und kantonalen Schulen | 09.06.2016 | |
MM Übertritte an die gemeindlichen und kantonalen Schulen | 09.06.2016 |