Übertritte: Geordnete Verfahren trotz Pandemie und ein Rekord
MEDIENMITTEILUNG
Trotz Pandemie konnten die Übertrittsverfahren nach der Primarschule und Sekundarschule geordnet durchgeführt werden. Das Langzeitgymnasium verzeichnet eine rekordhohe Zuweisungsquote.
1339 Schulkinder der 6. Primarklasse absolvierten den Übertritt I, bei dem sie in die vier Schularten Werk-, Real-, Sekundarschule sowie Langzeitgymnasium zugewiesen wurden. Von diesen 1339 Schulkindern besuchten 205 eine Privatschule, der grösste Teil davon eine International School, die eigene Gefässe auf der Sekundarstufe I anbieten.
Übertrittsverfahren I (Primarschule)
Aufgrund der Schulschliessungen und des Fernunterrichts im Frühling 2020 entfiel das Notenzeugnis im 2. Semester der 5. Klasse. Das Übertrittsverfahren wurde deshalb in angepasster Form durchgeführt. «Da die Zuweisung auf der Basis einer Gesamtbeurteilung erfolgt, waren die Lehrpersonen auch in dieser speziellen Situation in der Lage, die Kinder einer passenden Schulart zuzuweisen», führt Markus Kunz, Präsident der Übertrittskommission I, aus. Das Verfahren verlief ohne nennenswerte Schwierigkeiten und fast ausnahmslos konnten Eltern und Schule einvernehmliche Entscheide treffen.
Mit 23,2 Prozent wird im diesjährigen Verfahren der nächste Höchstwert bei der Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium erreicht. Betrachtet man die gemeindlichen Schulen, zeigt sich, dass diese mehr als einen Viertel ihrer Schülerinnen und Schüler ans Langzeitgymnasium zuweisen. Diese Entwicklung birgt Gefahren. «Eine vielfältige Bildungslandschaft mit vielen Möglichkeiten und ohne Sackgassen ist zentral für unsere Jugendlichen. Die Berufsbildung, die Fachmittelschule, die Wirtschaftsmittelschule und das Kurzzeitgymnasium schliessen an die Sek an. Die Sek als Rückgrat der Bildungsvielfalt leidet», beschreibt Bildungsdirektor Stephan Schleiss das Grundproblem. Im Fokus von allfälligen Korrekturen steht nicht das Gymnasium als Ganzes, sondern das Langzeitgymnasium, das direkt an die Primarschule anschliesst. Der aktuelle politische Vorstoss der Kantonsräte Balmer und Wiederkehr (beide Die Mitte) sowie 13 Mitunterzeichnenden wird diese Debatte noch dieses Jahr in den Kantonsrat bringen.
Übertrittsverfahren II (Sekundarschule)
Den Schülerinnen und Schülern stehen mit dem Übertritt II nach der Sekundarschule neben der Berufsbildung auch Ausbildungswege an den kantonalen Mittelschulen offen. So können sie nach der 2. oder 3. Sekundarschule an das Kurzzeitgymnasium wechseln oder nach der 3. Sekundarschulklasse in die Wirtschaftsmittelschule oder die Fachmittelschule eintreten. Auch das Übertrittsverfahren II verlief trotz Pandemie in geordneten Bahnen.
Für das Schuljahr 2021/22 meldeten sich aufgrund eines Zuweisungsentscheids insgesamt 128 Schülerinnen und Schüler für eine kantonale Mittelschule an. Dies entspricht wieder dem Niveau des Schuljahrs 2019/20, nachdem die Zahl der Anmeldungen im Vorjahr auffällig tief lag (105). Die Schülerinnen und Schüler, die nächstes Schuljahr am Kurzzeitgymnasium in Menzingen starten, kommen zur Mehrheit aus der 2. Sekundarschulklasse. Nachdem im Vorjahr auffällig wenig Schülerinnen und Schüler an die Fachmittelschule wechselten (28), stieg die Anzahl in diesem Jahr (43) wieder auf das durchschnittliche Niveau der Vorjahre. Die Fachmittelschule ist unter anderem eine wichtige «Zulieferschule» der Pädagogischen Hochschule Zug. Exakt auf demselben Niveau wie im Vorjahr befindet sich die Schülerinnen- und Schülerzahl für die Wirtschaftsmittelschule. Dort wurden 15 Anmeldungen registriert.
Von den total 128 Übertritten beträgt der Mädchenanteil 65 Prozent (83), der Anteil der Jungen 35 Prozent (45). Während sich für das Kurzzeitgymnasium und für die Fachmittelschule mehr Mädchen als Jungen angemeldet haben, treten im neuen Schuljahr mehr Jungen als Mädchen in die Wirtschaftsmittelschule über.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Übertritt I und II 2021.pdf | 10.06.2021 |