Übertritte im Zuger Schulsystem 2014
MEDIENMITTEILUNG vom 15. Mai 2014
Übertritte im Zuger Schulsystem
Der Übertritt aus den Sekundarschulen in die kantonalen Mittelschulen ist in diesem Jahr erstmals auf der Grundlage eines Zuweisungsentscheids erfolgt: Kein fixer Mindestnotenschnitt entscheidet mehr über den Eintritt in eine Mittelschule, sondern ein im Austausch zwischen Eltern und Lehrperson gefällter Zuweisungsentscheid. Die Eintrittszahlen in die Mittelschulen bleiben gegenüber dem Vorjahr insgesamt stabil.
Über die schulischen Leistungen hinaus werden neu die Lern-, Selbst- und Sozialkompetenzen sowie die mutmassliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler für einen Zuweisungsentscheid herangezogen. Damit folgt das Übertrittsverfahren von der Sekundarschule in die Mittelschulen dem Verfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe I. «Wir wollen den Weg in die Mittelschulen, der über die gemeindlichen Sekundarschulen führt, stärken. Mit dem neuen Übertrittsverfahren können wir garantieren, das jedes Kind der zweiten oder dritten Sekundarklasse im Hinblick auf einen möglichen Eintritt in eine Mittelschule nochmals umfassend beurteilt wird — wie das an der Schnittstelle von der Primarschule in die Sekundarstufe I der Fall ist», so Bildungsdirektor Stephan Schleiss. «Damit können wir ein wichtiges Elternanliegen erfüllen.»
Stabile Eintrittszahlen beim Übertritt II
An die Sekundarschule schliessen auf Mittelschulstufe das Kurzzeitgymnasium sowie die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule an. Per Schuljahr 2014/15 werden 82 Schülerinnen und Schüler ins Kurzzeitgymnasium, 31 in die Fachmittelschule und 33 in die Wirtschaftsmittelschule eintreten. Insgesamt bleiben damit die Übertrittszahlen in die Mittelschulen gegenüber dem Vorjahr konstant. Das Kurzzeitgymnasium verzeichnet gegenüber dem letzten Jahr einen grösseren Zulauf, die Fachmittelschule weist eine geringere Eintrittszahl auf. Eltern und Schülerinnen respektive Schüler, welche mit dem Zuweisungsentscheid nicht einverstanden sind, können den Entscheid im Rahmen eines Abklärungstests überprüfen. Von 21 Kandidatinnen und Kandidaten, die den Abklärungstest bestritten, erhielt ein Prüfling aufgrund des Testergebnisses und des Studiums der Vorakten die Zuweisung zur gewünschten Mittelschule.
20 Jahre Übertritt I
Das bestehende prüfungsfreie Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe I wurde anfangs der 1990er-Jahre entwickelt und im Schuljahr 1993/94 eingeführt. Die ersten Schülerinnen und Schüler, die das neue Verfahren durchliefen, traten erstmals nach den Sommerferien 1994 prüfungsfrei in eine der vier Schularten der Sekundarstufe I über: die Werk-, Real-, Sekundarschule und das Langzeitgymnasium. Das vorherige Übertrittsverfahren geriet im Kanton Zug und in der ganzen Zentralschweiz in Kritik, da der Entscheid über die Zuteilung in eine der vier Schularten massgeblich auf eine Sek-Prüfung abgestützt war. Man erachtete die einseitige Abstützung auf die fachlichen Leistungen, welche punktuell an definierten Tagen erbracht wurden, als unzweckmässig.
Umgesetzt wurde ein umfassendes Verfahren, in welchem nebst den Leistungen in den Schul-fächern auch die überfachlichen Kompetenzen (heute Lern-, Methoden- und Selbstkompeten-zen genannt) sowie die Leistungsentwicklung und die mutmassliche Entwicklung beim Ent-scheid mitberücksichtigt werden. Der Zuweisungsentscheid wird in enger Zusammenarbeit mit den Eltern getroffen.
Gute Noten für den prüfungsfreien Übertritt
Das aktuelle Übertrittsverfahren wurde 2011 von der Pädagogischen Hochschule Zug in einer Studie im Zusammenhang mit den Übertrittsentscheidungen im Zuger Schulsystem untersucht. In dieser Studie wurden dem Verfahren gute Noten erteilt. In der Zusammenfassung wird festgehalten: «Der Beratungs- und Entscheidungsprozess am Ende der Primarschulzeit wird von den beteiligten Eltern und Lehrpersonen sowie auch rückblickend von den Eltern sowie Schülerinnen und Schülern der 1. Klasse der Sekundarstufe I durchwegs positiv bewertet. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich das Verfahren bewährt hat und die Lehrpersonen seitens der Eltern ein relativ hohes Vertrauen in ihre Prognosefähigkeit und Einschätzung der für das Kind geeigneten Schule geniessen.»
Aktuelles Übertrittsverfahren
Im laufenden Schuljahr durchliefen 1249 Schülerinnen und Schüler das Verfahren. Folgende Zuweisungsquoten resultierten:
In 96.8 % der Fälle einigten sich Eltern und Lehrpersonen gemeinsam mit dem Kind auf eine Zuweisung in eine bestimmte Schulart. Bei 3.2% waren die Beteiligten nicht gleicher Meinung, was zu sogenannten "Fehlenden Einigungen" führte. Bei fehlenden Einigungen fällt die Übertrittskommission I nach Prüfung der Vorakten, eigenen Abklärungen und einem Elterngespräch Mitte Mai die Zuweisungsentscheide.
Zuweisungsquote ins Langzeitgymnasium
18.7 % (Vorjahr: 20.8%) aller Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse wurden 2014 dem Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug zugewiesen. Diese Quote entspricht der regie-rungsrätlichen Forderung nach einer konsolidierten Zuweisungsquote ins Gymnasium.
Direktion für Bildung und Kultur
Weitere Auskünfte:
Stephan Schleiss, Bildungsdirektor |
Tel. 041 728 31 80 |
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Typ | Titel | Dokumentart |
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