Umsetzung Noteninitiative, Neuerungen Übertritt II
MEDIENMITTEILUNG vom 12. April 2013
Umsetzung Noteninitiative und Neuerungen Übertritt II
In seiner Sitzung vom 10. April hat der Bildungsrat umfangreiche Änderungen am Promotions- und Übertrittsreglement beschlossen. Diese werden auf Beginn des Schuljahres 2013/14 in Kraft gesetzt. Im Fokus stehen die Wiedereinführung der Noten ab der 2. Primarklasse und die Neugestaltung des Übertritts von den Sekundarschulen an die Maturitätsschulen (Übertritt II).
Die Änderungen im Bereich Noten zielen auf eine rasche Umsetzung der Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2012. Mit den Neuerungen im Bereich des Übertritts II gewinnt der Weg über die Sekundarschulen an die weiterführenden Schulen weiter an Attraktivität. Auch im Bereich des Wechsels zwischen der Realschule und Sekundarschule kommt es zu Anpassungen.
Zügige Umsetzung der Noteninitiative
Mit der Volksabstimmung vom 11. März 2012 wurde die Gesetzesinitiative, welche die Wiedereinführung von Noten ab der 2. Primarklasse forderte, angenommen. Der Bildungsrat beschloss, die Notengebung ab dem Schuljahr 2013/2014 umzusetzen. Hierbei hat der Bildungsrat vorgesehen, die Notengebung in der 2. Klasse auf jene Fächer zu beschränken, für die auch früher Noten erteilt wurden. Es sind dies Mathematik, Deutsch sowie Mensch und Umwelt. Ab der 3. Klasse werden für alle Fächer Noten erteilt. Es sind dies neben den vorerwähnten auch die Fächer Englisch, Musik, Sport, Schrift sowie Bildnerisches bzw. Handwerkliches Gestalten. Mit der gestaffelten Einführung der Notengebung in der 2. Klasse und in der 3. Klasse kam der Bildungsrat insbesondere einem Anliegen der Gemeinden entgegen. "Die zügige Umsetzung der Noteninitiative ist mir sehr wichtig", so Bildungsdirektor Stephan Schleiss. "Volksentscheide sind kein Wunschkonzert. Bei der Umsetzung derselben ist immer Eile geboten. Ich bin froh, dass uns dies im Zusammenhang mit der Noteninitiative gelungen ist."
Übertritt II
Mit dem Projekt "Verlagerung" soll der Ausbildungsweg über die Sekundarschule in die anschliessenden Maturitätsschulen gestärkt und das Langzeitgymnasium entlastet werden. Damit wird auch den Interessen des Gewerbes entsprochen, welches ein zunehmendes Bedürfnis nach gut qualifizierten Lehrlingen hat. Eine mögliche Verlagerung hängt massgeblich davon ab, dass der Weg über die Sekundarschule hinein in eine kantonale Mittelschule verlässlich und attraktiv ist und von der Bevölkerung auch entsprechend wahrgenommen wird. Mit der Angleichung des Übertrittsverfahrens II an dasjenige der Primarstufe in die Sekundarstufe I wird eine der steuernden Massnahmen zur Verlagerung per Schuljahr 2013/14 umgesetzt.
Die Zuweisung einer Schülerin oder eines Schülers der Sekundarschule in eine anschliessende Maturitätsschule (Kurzzeitgymnasium, Wirtschaftsmittelschule oder Fachmittelschule oder lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule) erfolgt künftig aufgrund einer Gesamtbeurteilung verschiedener Kriterien und Voraussetzungen sowie eines gemeinsamen Entscheides der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten. Die Erfahrungsnote ist als Mindestdurchschnittsnote künftig nicht mehr relevant. Die Lernleistungen in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch, Arithmetik/Algebra, Geometrie, Welt- und Umweltkunde sowie Naturlehre bleiben aber ein wichtiges Kriterium für eine Zuweisung.
Die Möglichkeit, am Ende der 1. Klasse der Sekundarschule in die 1. Klasse des Langzeitgymnasiums überzutreten, entfällt. Damit werden die Zuständigkeiten von Lang- und Kurzzeitgymnasium entflechtet.
Schularten- und Niveauwechsel auf der Sekundarstufe I
Entscheidend für den Wechsel der Schulart auf der Sekundarstufe I (Realschule - Sekundarschule) wird künftig eine Gesamtauslegeordnung über den Leistungsstand der Schülerin, des Schülers sein. Dabei sind neben den fachlichen Leistungen auch die Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen und die Niveauzugehörigkeit (Leistungsklasse bezüglich Lernstärke), die Leistungsentwicklung sowie die Neigungen und Interessen der Schülerin oder des Schülers zu berücksichtigen.
Um von der Realschule in die Sekundarschule zu wechseln, muss eine Realschülerin oder ein Realschüler überwiegend gute Leistungen erbringen. Sofern eine Sekundarschülerin oder ein Sekundarschüler überwiegend ungenügende Leistungen erbringt, steht ein Wechsel in die Realschule zur Disposition. Die fachlichen Leistungen sind dennoch in ein Gesamtbild eingebettet und nicht mehr das einzige Kriterium. Das Lehrerteam der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers hat bei einem Wechsel der Schulart zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel der Schulart gegeben sind oder nicht.
Direktion für Bildung und Kultur
Weitere Auskünfte:
Stephan Schleiss, Regierungsrat
Telefon 041 728 31 80
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