Vernehmlassung zur Innovationsschule
Vernehmlassung zur Innovationsschule
Der Regierungsrat hat die Direktion für Bildung und Kultur beauftragt, das Konzept zur Schaffung einer Innovationsschule bei den Schulgemeinden des Kantons Zug sowie beim Lehrerinnen- und Lehrerverein in Vernehmlassung zu geben. Weiter wird eine zusätzliche unabhängige fachliche Aussensicht eingeholt, welche eine Schwäche-Stärke-Analyse zur Umsetzung des Modells im Kanton Zug ausführen wird. Damit soll der Re-gierungsrat eine fundierte Auslegeordnung für seinen Entscheid erhalten.
Ende 2009 hat der Bildungsrat die Schaffung einer Innovationsschule (Modellschule) befürwortet und dem Regierungsrat die Zusage für die Erarbeitung einer Kantonsratsvorlage zu deren Mitfinanzierung beantragt. Während dem letzten Jahr hat die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz in Zug (PHZ Zug) im Auftrag des Bildungsrates, der für die strategische Entwicklung der Schulen während der obligatorischen Schulzeit zuständig ist, ein umfassendes Projekt ausgearbeitet, das als Basis für die Schaffung der Innovationsschule dient. Diese soll dereinst in bestehenden Schulanlagen einer Zuger Gemeinde rund 400 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur Oberstufe innerhalb neuartiger Lernformen und Schulstrukturen unterrichten.
Erhöhung der Effizienz durch Praxisnähe
Die Qualität des Bildungsangebotes im Kanton Zug ist hoch und soll weiterhin hoch sein, be-tont der Regierungsrat. Um die Effizienz und Effektivität der Schulentwicklung zu erhöhen, muss auch der Kanton Zug nach Lösungen suchen, um einerseits die gemeindliche Teilauto-nomie in der Schulführung zu respektieren und andererseits die kantonale Steuerung wahr-nehmen zu können. Damit das System der öffentlich-rechtlichen Schule mit komplexen Ent-wicklungsschritten vermehrt eine Beruhigung in der sich verändernden Schullandschaft erfahren kann, soll eine einzelne bestehende Schuleinheit in einer Zuger Gemeinde neue Formen des Unterrichtens und neue Strukturen erproben. Dabei sollen die Erfahrungen durch die PHZ Zug systematisch erfasst und erforscht werden und den anderen gemeindlichen Schulen sowie Schulen aus dem deutschsprachigen Raum zur Verfügung stehen. Gleichzeitig kann die PHZ die Erfahrungen mit neuen Lernformen direkt einfliessen lassen bei der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen, welche direkt in der Praxis oder praxisnah geschult werden können.
Lernziele werden erreicht
Selbstverständlich steht auch in der Innovationsschule das Erreichen der offiziellen Lernziele im Zentrum. Die vorgesehene Innovationsschule hat dabei weder ein spezielles thematisches Profil, noch eine spezielle ideologische Ausrichtung.
Schulentwicklung hat im Kanton Zug und in den einzelnen Schulgemeinden einen hohen Stellenwert. Viele wichtige Schulentwicklungsvorhaben wurden in den letzten Jahren mit viel Engagement und Sorgfalt unter einem einheitlichen Rahmenkonzept im Kanton Zug durchgeführt. Weil aber verschiedene aktuelle pädagogische Herausforderungen wie die zunehmende Hete-rogenität der Schülerinnen und Schüler, auch die Anforderungen an Begabungsförderung und Integration nur als einzelne Projekte unterschiedlich in den einzelnen Schulgemeinden, je nach deren Stand, angegangen werden können, entstand ein Konzept, das die wichtigsten Entwick-lungsprojekte in einem Gesamtkonzept bündelt.
Gerechtfertigte Zusatzkosten
Die Umsetzung des Pilotversuches der Innovationsschule kostet jährlich insgesamt gut 1 Milli-on Franken zusätzlich. Diese Mehrkosten entstehen durch den projektbedingten Mehraufwand der beteiligten Personen (v.a. Projektleitungskosten, Projektentlastung der Lehrpersonen, Entwicklungs- und Forschungsarbeit) sowie durch die Umsetzung von Innovationsfeldern (v.a. altersgemischtes Lernen). Die Projektphase soll 7 Jahre dauern; mit den konkreten Vorbereitungen in der ausgewählten Gemeinde könnte im Jahre 2012 gestartet werden.
Vernehmlassung
Die Direktion für Bildung und Kultur wird nun der Konferenz der Schulpräsidentinnen und -präsidenten (SPKZ), der Rektorenkonferenz (Reko) und dem Lehrerinnen- und Lehrerverein des Kantons Zug (LVZ) das Projekt vorstellen und die Haltung der Schulverantwortlichen und Lehrpersonen im Kanton Zug zum geplanten Projekt im Rahmen einer Vernehmlassung der Basis erfragen. Bereits während der Erarbeitung des Konzeptes durch die PHZ Zug wurden verschiedene fachliche Mitberichte und auch die Erkenntnisse aus der Zuger Schulentwicklung einbezogen. Dieses Paket soll nun um eine zusätzliche, unabhängige fachliche Aussensicht, welche eine Stärke-Schwäche-Analyse zur Umsetzung des Projektes einbringen soll, erweitert. Damit soll dem Regierungsrat eine solide Entscheidungsgrundlage vorliegen. Die Vernehmlassung läuft bis anfangs Mai 2010.
Weitere Auskünfte (Freitag, 5. Februar 2010, von 14-17 Uhr):
Regierungsrat Patrick Cotti
Direktion für Bildung und Kultur
Tel. 041 728 31 80
patrick.cotti@zg.ch