Zeugnisse und Meldepflicht überprüft
MEDIENMITTEILUNG
Im laufenden Schuljahr hat die kantonale Schulaufsicht geprüft, ob die Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler in den gemeindlichen Schulen korrekt erstellt wurden. Bei den Privatschulen stand die Meldepflicht im Fokus.
Die Schulaufsicht prüft alljährlich die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben an den gemeindlichen und privaten Schulen im Kanton Zug.
Prüfthemen im Schuljahr 2018/19
Bei der diesjährigen Überprüfung standen bei den gemeindlichen und privaten Schulen unterschiedliche Prüfthemen im Zentrum.
Bei den gemeindlichen Schulen ging die Schulaufsicht der Frage nach, ob die von den Lehrpersonen erstellten Zeugnisse des 2. Semesters des letzten Schuljahres für die Schülerinnen und Schüler formal korrekt erstellt wurden, das heisst gemäss den Vorgaben des Promotionsreglements und den Weisungen des Amts für gemeindliche Schulen.
Bei den Privatschulen stand die Überprüfung der «Meldepflicht» an die Rektoren der Gemeinden im Fokus. Diese sieht vor, dass die Privatschulen den Rektoren der Gemeinden, in denen die Kinder schulpflichtig sind, die Personalien der ihre Schule besuchenden Kinder mitteilen.
Bilanz
Bilanzierend kann festgehalten werden, dass 9 von 10 Zeugnissen korrekt erstellt wurden. Abweichungen von den kantonalen Vorgaben wurden unter anderem bei den Wahlfächern, in Bezug auf unzulässige Textbausteine unter «Bemerkungen», den Doppelstatus als Regel- und Sonderschülerin oder -schüler sowie bei den Lernberichten festgestellt. Die Rektoren der gemeindlichen Schulen haben aufgrund der individuellen Rückmeldungen korrigierende Massnahmen eingeleitet.
Die Überprüfung der Privatschulen hat gezeigt, dass der verbindlichen Meldepflicht an die Rektoren der Wohnortsgemeinden zu wenig nachgekommen wurde. Markus Kunz, Leiter der Abteilung Schulaufsicht, führt aus: «Zum einen gingen einige Privatschulen davon aus, dass die Meldungen nur an die Rektoren innerhalb des Kantons Zug zu erfolgen hätten. Zum anderen haben einige der Privatschulen zwar Schulbestätigungen ausgestellt, diese jedoch den Erziehungsberechtigten oder dem Arbeitgeber übergeben, anstatt den Rektoren der gemeindlichen Schulen.» Alle Privatschulen mit fehlerhaftem Meldeverfahren haben inzwischen korrigierende Massnahmen ergriffen.
Für Bildungsdirektor Stephan Schleiss erfüllt die kantonale Überprüfung ihren Zweck: «Die Kontrollen führen zu Verbesserungen. Sie sind ein zentrales Steuerungsinstrument.»
Weitere Informationen
Reporting der Schulaufsicht (ganzer Bericht):
Zeugnisse und Meldepflicht überprüft
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Zeugnisse und Meldepflicht überprüft.pdf | 17.01.2019 |