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18.12.2013

Zuger Stellungnahme zum Lehrplan 21

18.12.2013
Zuger Stellungnahme zum Lehrplan 21

MEDIENMITTEILUNG vom 18. Dezember 2013

 

Zuger Stellungnahme zum Lehrplan 21 

Der Regierungsrat hat die konsolidierte Zuger Stellungnahme zum Lehrplan 21 auf Antrag des Bildungsrats verabschiedet. Aus Zuger Sicht erfährt der Lehrplan 21 grundsätzliche Zustimmung. Kritikpunkte betreffen den Umfang und die unklare Verankerung etwa der Berufswahlvorbereitung im Lehrplan 21. 

Zur Konsultation im Kanton Zug wurden die Gemeinden, schulnahe Organisationen, die im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie Organisationen und Gremien aus der Fachwelt, Wirtschaft und Gewerbe eingeladen. Von siebzig angeschriebenen Adressatinnen und Adressaten hat knapp die Hälfte die Möglichkeit einer Stellungnahme genutzt. Der Regierungsrat beauftragt die Direktion für Bildung und Kultur, die konsolidierte Zuger Stellungnahme an die Erziehungsdirektorenkonferenz zu übermitteln.

Grundsätzliche Zustimmung
Aus Zuger Sicht erfährt der Lehrplan 21 grundsätzliche Zustimmung. In seiner Stellungnahme kritisiert der Bildungsrat den Umfang des Dokuments. Weiter lehnt der Bildungsrat die unklare Zuordnung der so genannten fächerübergreifenden Ausbildungsinhalte (bspw. Informatik, Berufswahlvorbereitung, nachhaltige Entwicklung) ab. Im Sinne der Einfachheit und klar geregelten Zuständigkeit wird eine feste Zuordnung zu einem Fach gefordert. "Wenn alle zuständig sind, dann ist zuletzt niemand zuständig", verdeutlicht Bildungsdirektor Stephan Schleiss diesen Punkt. "Gerade für die fächerübergreifende Arbeit ist es wichtig, dass die Verantwortung für die einzelnen Inhalte sauber geregelt ist."

Hinweise zur Umsetzung
Hinweise, welche die kantonale Umsetzung des Lehrplans 21 betreffen, werden in der Zuger Konsultationsantwort nicht berücksichtigt. Diese Anmerkungen werden zusammen mit Erkenntnissen aus den kantonalen Veranstaltungen zum Lehrplan 21 im September 2013 in einem eigenen Dokument gesammelt und gesichtet. Sie fliessen im weiteren Verlauf des Projekts in die Umsetzungsplanung ein. 

Umsetzung ohne Zusatzkosten
Im Kanton Zug kann der Lehrplan 21 in der vorliegenden Form ohne Zusatzkosten eingeführt werden. Der Lehrplan 21 bedingt keine Erhöhung der Wochenstunden, keine ausserordentlichen Weiterbildungen und keine Investitionen in Immobilien. Die schrittweise Ablösung der noch nicht Lehrplan 21 fähigen Lehrmittel kann ebenfalls innerhalb des bestehenden Erneuerungsprozesses gestaltet werden. Der Kanton Zug bleibt zudem frei, sich grundsätzlich gegen die Einführung des Lehrplans 21 oder für Änderungen zu entscheiden, um eine unerwartete Kostenfolge auszuschliessen.

Ausblick
Voraussichtlich im Herbst 2014 wird der Lehrplan 21 von den Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Anschliessend entscheidet jeder Kanton gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen über die Einführung im Kanton. Die Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 ist ein mehrjähriger Prozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung.

Direktion für Bildung und Kultur

 

Weitere Auskünfte:

Stephan Schleiss, Regierungsrat

Tel. 041 728 31 80

Zuger Stellungnahme zum Lehrplan 21
Typ Titel Dokumentart
Zuger Stellungnahme zum Lehrplan 21

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