Langzeitgymnasium
Aufnahmebedingungen KSM Langzeitgymnasium
- Schülerinnen und Schüler einer 6. Zuger Primarklasse können prüfungsfrei in die erste Klasse des Gymnasiums eintreten, wenn der Zuweisungsentscheid vorliegt, den Klassenlehrperson und Eltern gemeinsam treffen.
- Der Übertritt von öffentlichen Schweizer Gymnasien erfolgt gemäss Promotion der abgebenden Schule.
- Der Übertritt von privaten Schweizer Gymnasien, ausländischen Schulen oder nicht gymnasialen Vollzeitschulen erfolgt durch ein individuelles Aufnahmeverfahren.
Anmeldetermin: 24. März 2023 (für Schuljahr 2023/24)
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist. Bei einer verspäteten Anmeldung kann die Aufnahme im neuen Schuljahr nicht garantiert werden.
Online-Anmeldung LangzeitgymnasiumDie Anmeldung ans Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug und der Kantonsschule Menzingen erfolgt online über das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule, Zug. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Aufnahmebedingungen erfüllen, d.h. eine «Zuweisung» haben. Ergebnisse ausserkantonaler Zuweisungsverfahren werden anerkannt. Zuger Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse, die einen Zuweisungsentscheid haben und sich fürs Langzeitgymnasium anmelden dürfen, werden per Post durch das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule nach Mitte März direkt informiert und können sich anschliessend anmelden. |
Weiterführende Informationen
Reglemente und Informationen zum Eintritt
Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Konzept Leistungssport an der KSM | 08.02.2021 | |
KSM Informationen für das Langzeitgymnasium | 21.12.2020 |
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat:
E-Mail: info.ksmenzingen@zg.ch
Telefon: + 41 41 728 16 16