Schutzkonzepte für Sport und Musik ab 2. November
Ab Montag, 2. November 2020, gelten die beiden Schutzkonzepte für den Sport und den Musikunterricht.
Ziel ist es, dass der obligatorische Sport- und der Musikunterricht so regulär wie möglich stattfinden können. Dies immer unter Einhaltung der gesundheitlichen/epidemiologischen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Kantons Zug. So sind die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrpersonen haben die spezifischen Vorgaben des BAG zu beachten.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Schutzkonzept COVID-19 Musikunterricht 30.10.2020 | 30.10.2020 | |
Schutzkonzept COVID-19 Sportunterricht 02.11.2020 | 02.11.2020 |