Maturaarbeit
Gemäss MAR (Artikel 10) müssen Schülerinnen und Schüler als Voraussetzung zur Zulassung an die Maturaprüfung alleine oder in Gruppen eine grössere eigenständige schriftliche oder schriftlich kommentierte Arbeit erstellen und mündlich präsentieren.
An der KSZ wird die Maturaarbeit während des zweiten Semesters der 5. Klasse aufgegleist. Dazu gehört insbesondere, ein Thema auszuwählen, eine Lehrperson für die Betreuung zu finden. Fragestellung, Form, Methoden und Bewertungskriterien werden ebenso wie die Stationen der Betreuung in der sog. Projektvereinbarung (Abgabe Mitte Juni) definiert und festgehalten. Die Arbeit ist spätestens vor den Sportferien der 6. Klasse abzugeben. Die Note der Maturaarbeit zählt für das Bestehen der Maturaprüfung.