Organisatorisches
Begrüssung und Betreuung
Gaststudierende erhalten in Begrüssungsveranstaltungen zu Beginn ihres Aufenthalts relevante organisatorische Informationen. Es stehen mehrere Ansprechpersonen für alle Fragen zur Verfügung, da die PH Zug Wert auf persönliche Betreuung legt. Die Gaststudierenden werden zudem von studentischen ‚Buddys' begleitet, die ihnen wertvolle Tipps geben und gemeinsame Ausflüge organisieren.
Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
Für ausreichenden Versicherungsschutz sind Sie selbst verantwortlich. Wer sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, unterliegt einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Nur wenige Personen sind davon ausgenommen, unter anderem Studierende, die für ein Mobilitätsstudium in die Schweiz kommen, aber nur falls sie über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen, der eventuelle in der Schweiz entstehende Kosten deckt. Klären Sie ab, ob Ihre Krankenversicherung die schweizerische Grundverpflichtung deckt.
Lassen Sie sich von ihrer Krankenkasse im Heimatland einen Nachweis über Ihren Kranken- und Unfallversicherungsschutz ausstellen. Studierende aus der Europäischen Union, die in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, müssen den neuen Europäischen Krankenversicherungsausweis (EHIC European Health Insurance Card) mitbringen. Wenn die Leistungen Ihrer Versicherung dem schweizerischen Standard entsprechen, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Andernfalls müssen Sie bei einer schweizerischen Krankenkasse eine Grundversicherung abschliessen.
Während Ihres Aufenthalts an der PH Zug sind Sie über die Haftpflichtversicherung unserer Institution mitversichert.
Visa und Einreiseformalitäten
Für die Erfüllung der Visa- und Einreiseformalitäten sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. Bei Visumspflicht gilt es die entsprechenden Anträge bei der Schweizer Vertretung im Heimatland frühzeitig einzureichen. Als EU-Bürgerin / EU-Bürger benötigen Sie kein Visum, benötigen jedoch eine Aufenthaltsbewilligung. Dazu müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise in der Schweiz bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Die Bewilligung erhalten Sie, wenn genügende finanzielle Mittel vorhanden sind und eine ausreichende Versicherung im Falle von Unfall und Krankheit abgeschlossen wurde. Am Ende Ihres Aufenthaltes müssen Sie sich ebenfalls bei der Gemeinde wieder abmelden. Beachten Sie, dass für die Anmeldung Gebühren in Höhe von ca. 65 Franken anfallen.
Das International Office informiert Sie bei Ihrer Ankunft im Detail über die zu erledigenden Schritte.
Allgemeine Informationen zu den Einreiseformalitäten in die Schweiz sind bei der Bundesverwaltung erhältlich. Ausführliche Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie bei den zuständigen Ämtern der Kantone.
- Informationen zur Einreise in die Schweiz
- Informationen zur Aufenthaltsbewilligung
- Informationen zur Einreise in den Kanton Zug
Tipps und Vergünstigungen
- Erasmus Student Network: Dieses studentische Netzwerk organisiert viele Events und Möglichkeiten, andere Studierende kennenzulernen
- Halbtax-Abonnement: Für nur 185 Franken im Jahr die Hälfte der Fahrtkosten bei Öffentlichen Verkehrsmitteln sparen.
- City Guide Zug: Der Städteguide für Zug