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FAQ CAS DaZIK

Fragen-​Antworten zum Wei­ter­bil­dungs­stu­di­en­gang CAS Deutsch als Zweit­spra­che und In­ter­kul­tu­ra­li­tät

Ihre Fra­gen – un­se­re Ant­wor­ten

Bitte lesen Sie die Anmeldebedingungen auf­merk­sam durch. Viele Fra­gen wer­den darin be­reits be­ant­wor­tet.

 

AUF­NAH­ME / AN­MEL­DUNG

1) Ich un­ter­rich­te nicht im Kan­ton Zug, kann ich mich trotz­dem an­mel­den?
Ja, der Schul­ort ist nicht aus­schlag­ge­bend für die Auf­nah­me in den Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang. Die Auf­nah­me­be­din­gun­gen sehen ein Stu­fen­lehr­di­plom für die Kindergarten-​, Primar-​ oder Se­kun­dar­stu­fe mit min­des­tens zwei Jah­ren Un­ter­richts­er­fah­rung vor.

2) Ich habe kein Stu­fen­di­plom für die Kindergarten-​, Primar-​ oder Se­kun­dar­stu­fe, son­dern ein Fach­di­plom (Sport, TW/HW, Musik etc.). Kann ich am CAS DaZIK teil­neh­men?
Der CAS DaZIK ist ein Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang und rich­tet sich an Lehr­per­so­nen mit einem Stu­fen­di­plom für die Kindergarten-​, Primar-​ oder Se­kun­dar­schul­stu­fe mit min­des­tens zwei Jah­ren Be­rufs­pra­xis auf einer oder meh­re­ren der ge­nann­ten Ziel­stu­fen.
Falls Sie diese Zu­gangs­kri­te­ri­en nicht er­fül­len, be­steht unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die Mög­lich­keit, schrift­lich ein Ge­such um eine Auf­nah­me «sur dos­sier» ein­zu­rei­chen. Vor­aus­set­zung ist eine päd­ago­gi­sche Aus­bil­dung mit Un­ter­richts­er­fah­rung von min­des­tens 2 Jah­ren und eine DaZ-​Anstellung wäh­rend der Stu­di­en­zeit.
Bei einer «sur dos­sier»-​Bewerbung ist der An­mel­dung zu­sätz­lich ein Mo­ti­va­ti­ons­schrei­ben sowie eine In­ter­es­sens­be­kun­dung des Rek­to­rats der Schu­le, an der Deutsch als Zweit­spra­che un­ter­rich­tet wird, bei­zu­fü­gen. In­di­vi­du­el­le Ge­su­che für die Auf­nah­me «sur dos­sier» wer­den gegen einen Be­trag von CHF 200.– ge­prüft.

3) Als Fach­leh­re­rin habe ich eine päd­ago­gi­sche Aus­bil­dung. Wes­halb kann ich mich nur «sur dos­sier» an­mel­den?
Grund­sätz­lich er­fül­len Sie mit einem Fach­di­plom das Kri­te­ri­um des Stu­fen­di­ploms für eine Auf­nah­me in den CAS DaZIK nicht. Beim Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang han­delt es sich nicht um eine Aus­bil­dung in in­ter­kul­tu­rel­ler Kom­mu­ni­ka­ti­on, son­dern um die Zweit­spra­chen­di­dak­tik im Rah­men des schu­li­schen Ler­nens und um durch­gän­gi­ge Sprach­för­de­rung in der Schul­spra­che Deutsch. Der Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang er­for­dert eine Grund­aus­bil­dung in den zen­tra­len Schul­fä­chern, ins­be­son­de­re Deutsch, damit die An­for­de­run­gen ge­leis­tet wer­den kön­nen (vgl. auch Frage 2).

4) Ich habe keine päd­ago­gi­sche Grund­bil­dung, aber Pra­xis­er­fah­rung. Werde ich in den Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang auf­ge­nom­men?
Wer weder über ein Lehr­di­plom (KG, Primar-​ oder Se­kun­dar­stu­fe) noch über eine an­der­wei­ti­ge päd­ago­gi­sche Grund­aus­bil­dung an einer an­er­kann­ten In­sti­tu­ti­on ver­fügt, kann lei­der nicht in den CAS DaZIK auf­ge­nom­men wer­den.

5) Ich habe ak­tu­ell keine Un­ter­richts­ver­pflich­tung. Kann ich mich trotz­dem an­mel­den?
Eine An­stel­lung an einer Schu­le ist keine Auf­nah­me­be­din­gung für den Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang, wird je­doch drin­gend emp­foh­len: So­wohl bei den Leis­tungs­nach­wei­sen als auch bei der Zer­ti­fi­kats­ar­beit han­delt es sich um prak­ti­sche An­wen­dun­gen (die Zer­ti­fi­kats­ar­beit ist ein Um­set­zungs­pro­jekt) in der Schu­le und braucht daher den Zu­gang zu Schü­le­rin­nen und Schü­lern.

6) Muss ich DaZ-​Lektionen un­ter­rich­ten, um am Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang teil­neh­men zu kön­nen?
Es wird ein Min­dest­pen­sum von 6-8 Wo­chen­lek­tio­nen DaZ-​Unterricht emp­foh­len. Auch für die prak­ti­sche Um­set­zung des Leis­tungs­nach­wei­ses und der Zer­ti­fi­kats­ar­beit ist dies eine an­ge­mes­se­ne Emp­feh­lung.

7) Kann ich als Re­gel­klas­sen­lehr­per­son eben­falls am Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang teil­neh­men?
Ja. Der Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang ist auf die För­de­rung der Schul­spra­che in allen Fä­chern aus­ge­rich­tet und daher auch für Re­gel­klas­sen­lehr­per­so­nen ge­eig­net.

8) Wer­den meine Vor­leis­tun­gen an­er­kannt?
Als Vor­leis­tun­gen, die auf An­er­ken­nung ge­prüft wer­den kön­nen, gel­ten Aus- und Wei­ter­bil­dun­gen in Deutsch als Zweit­spra­che und In­ter­kul­tu­ra­li­tät, deren Ab­schluss zum Zeit­punkt der An­mel­dung nicht län­ger als 5 Jahre zu­rück­liegt. Die Vor­leis­tun­gen wer­den gegen einen Be­trag von CHF 200.00 ge­prüft.

9) Ich möch­te künf­tig Erwachsenen-​Deutschunterricht er­tei­len? Ist diese Aus­bil­dung die Rich­ti­ge für mich?
Nein. Beim CAS DaZIK geht es um Zweit­spra­chen­di­dak­tik im Rah­men des schu­li­schen Ler­nens auf der Volks­schul­stu­fe.

10) Wel­che Kri­te­ri­en be­stim­men die Ein­tei­lung der Teil­neh­men­den in einen Durch­füh­rungs­ort (Kurs A oder Kurs B)?
Im An­mel­de­for­mu­lar be­steht die Mög­lich­keit den Kurs­ort (Lu­zern oder Zug) zu wäh­len.

11) Wann kann ich mit dem Auf­nah­me­ent­scheid rech­nen?
Der Leis­tungs­be­reich Wei­ter­bil­dung & Be­ra­tung PH Zug (W&B) be­stä­tigt schrift­lich den Ein­gang der An­mel­dung, re­ser­viert den Platz und ver­schickt die Rech­nung für die An­mel­de­ge­bühr im Be­trag von CHF 350.00. Bei er­folg­tem Zah­lungs­ein­gang ist der Stu­di­en­platz zu­ge­si­chert.
Be­schliesst die PH Zug die Nicht­durch­füh­rung des Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gangs, zahlt sie die An­mel­de­ge­bühr zu­rück.

 

DURCH­FÜH­RUNG

12) Wel­ches Un­ter­richt­s­pen­sum wird neben dem CAS DaZIK emp­foh­len? Ist es mög­lich, 100% als Lehr­per­son zu ar­bei­ten?
Der Wei­ter­bil­dungs­stu­di­en­gang, ins­be­son­de­re die Zer­ti­fi­kats­ar­beit, ist an­spruchs­voll und braucht Zeit. Der Um­gang mit Ar­beits­be­las­tung ist al­ler­dings in­di­vi­du­ell. Wir emp­feh­len Ihnen ein Pen­sum von ma­xi­mal 80 Pro­zent.

13) Un­se­re Schu­le bie­tet eine Ein­füh­rung ins In­stru­men­ta­ri­um «sprach­ge­wandt» an. Soll ich an die­ser Ein­füh­rung teil­neh­men, ob­wohl ich mich für den Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang an­ge­mel­det habe?
Ja, wir emp­feh­len Ihnen diese Ein­füh­rung an der Schu­le sehr. Im CAS DaZIK wird dar­auf auf­ge­baut und ver­tieft.

14) Wo fin­den die Mo­du­le statt? Fin­den alle Mo­du­le am glei­chen Ort statt?
Die Mo­du­le im Kurs A (Lu­zern) fin­den an der Päd­ago­gi­schen Hoch­schu­le in Lu­zern (meis­tens im Haupt­ge­bäu­de neben dem Bahn­hof) statt. Die Mo­du­le des Kur­ses B (Zug) fin­den in der Regel an der PH Zug statt. Je nach Ver­füg­bar­keit an Räu­men kann es Aus­nah­men geben. Mit der Ein­la­dung er­hal­ten Sie einen ent­spre­chen­den Orts­plan.

 

FI­NAN­ZI­EL­LES

15) Wann kom­men wel­che Rech­nun­gen?
Die An­mel­de­ge­bühr von CHF 350.00 wird nach Ein­gang der An­mel­dung ver­schickt. Die Stu­di­en­ge­bühr wird in zwei Raten à CHF 3250.00. er­ho­ben. Mit der Ein­la­dung (Ende Juli) wird die erste Rate in Rech­nung ge­stellt. Die zwei­te Rate folgt im April des Fol­ge­jah­res.

16) Ist es mög­lich das Kurs­geld in Raten zu be­zah­len? Kann ich die 2 Raten von je CHF 3250.00 in Teil­rech­nun­gen be­zah­len?
In be­grün­de­ten Fäl­len ist Ra­ten­zah­lung mög­lich. Es wird ein Teil­zah­lungs­ver­trag ab­ge­schlos­sen. Neh­men Sie so früh wie mög­lich, je­doch spä­tes­tens im Juli nach Er­halt der 1. Teil­rech­nung mit der Stu­di­en­lei­tung Kon­takt auf und un­ter­brei­ten Sie den An­trag. Die 1. Teil­rech­nung muss voll­stän­dig be­gli­chen sein vor dem Ver­sand der 2. Teil­rech­nung im April.

17) Wie viel kos­tet eine «sur-​dossier-Aufnahme»?
CHF 200.–, vgl. An­mel­de­be­din­gun­gen

18) Be­zahlt der Ar­beit­ge­ber oder der Kan­ton einen An­teil an den Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang?
Ob die Schu­le oder der Kan­ton den Zer­ti­fi­kats­stu­di­en­gang fi­nan­zi­ell un­ter­stützt, ist in­di­vi­du­ell. Bitte klä­ren Sie diese Frage mit Ihrer Schul­lei­tung.

 

LEIS­TUNGS­NACH­WEIS / ZER­TI­FI­KAT / AB­SCHLUSS

19) Wel­che An­sprü­che wer­den an die Zer­ti­fi­kats­ar­beit ge­stellt?
Die An­sprü­che an die Zer­ti­fi­kats­ar­beit sind im Do­ku­ment «Qua­li­fi­ka­ti­ons­schrit­te zum Ab­schluss des Zer­ti­fi­ka­tes CAS Deutsch als Zweit­spra­che und In­ter­kul­tu­ra­li­tät DaZIK» be­schrie­ben, wel­ches den Teil­neh­men­den mit der Ein­la­dung zu­ge­stellt wird.
An der Orientierungs-​Veranstaltung ‚Ein­füh­rung Zer­ti­fi­kats­ar­beit' (Modul 6) er­folgt zudem eine An­lei­tung zum wis­sen­schafts­ori­en­tier­ten Ar­bei­ten sowie Er­läu­te­run­gen zu den for­ma­len und in­halt­li­chen An­for­de­run­gen an die Ar­beit.

20) Mit wel­chem Auf­wand ist zu rech­nen? (ge­schätzt, in­di­vi­du­ell un­ter­schied­lich)

Leistungsnachweise
Bild Le­gen­de:

Sinn und Zweck, Ziel­set­zun­gen, Rah­men­be­din­gun­gen und Be­ur­tei­lungs­pro­zess der Zer­ti­fi­kats­ar­beit wer­den im Re­gle­ment zur Zer­ti­fi­kats­ar­beit be­schrie­ben. Das ent­spre­chen­de Do­ku­ment ist auf An­fra­ge er­hält­lich und wird den Teil­neh­men­den auf der Lern­platt­form Mood­le zur Ver­fü­gung ge­stellt.

21) In wel­chen Kan­to­nen gilt das Zer­ti­fi­kat als Un­ter­richts­be­rech­ti­gung? Ist die­ser CAS-​Abschluss auch in an­de­ren Kan­to­nen «gül­tig»?
Diese Frage ist in­di­vi­du­ell mit dem je­wei­li­gen Kan­ton oder der an­stel­len­den Schul­lei­tung zu klä­ren.

22) Be­rech­tigt mich die­ser CAS-​Abschluss DaZ-​Unterricht auf einer an­de­ren als mei­ner «Ziel­stu­fe» (Stu­fen­di­plom) zu er­tei­len?
Die Ver­ant­wor­tung für eine An­stel­lung liegt in der Ver­ant­wor­tung der Schul­lei­tung und dar­auf haben wir kei­nen Ein­fluss. Die Qua­li­fi­ka­ti­on und Be­rech­ti­gung DaZIK gilt nur für die Stufe, wel­che von den Teil­neh­men­den in der Lehr­per­so­nen­aus­bil­dung (Stu­fen­di­plom) ab­ge­schlos­sen wurde, d.h. für Pri­mar­lehr­per­so­nen für die Pri­mar­stu­fe, für KG-​Lehrpersonen für den Kin­der­gar­ten, für Sek I-​Lehrpersonen für die Sek I.

 

Zug, 24. Sep­tem­ber 2018

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