2018 ohne Lohnerhöhungen für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung
Im Rahmen des «Sparpakets 2018» setzt der Regierungsrat alle Beförderungen für Mitarbeitende und gewählte Personen des Kantons aus. Die Massnahme ersetzt die ursprünglich geplante Halbierung der Beförderungssumme für zwei Jahre, welche einige Berufsgruppen bevorteilt hätte.
Der Kantonsrat hat im Rahmen seiner Beratung zum «Sparpaket 2018» eine Änderung des Personalgesetzes beschlossen. Mit dieser werden weitere Beförderungskriterien eingeführt, welche sowohl die allgemeine Wirtschaftslage wie auch die finanzielle Lage des Kantons berücksichtigen. Zudem wird geregelt, dass Beförderungen auch bei Funktionsgruppen mit Beförderungsmechanismen, beispielsweise Lehrpersonen, ausgesetzt werden können. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Alle Berufsgruppen gleich behandelt
Im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses werden für das Jahr 2018 die Beförderungen, inklusive Einmalzulagen und Gehaltsanstiege aller Mitarbeitenden und gewählten Personen für ein Jahr ausgesetzt. Damit kann eine einheitliche, faire und nachvollziehbare Lösung erzielt werden. Der Kanton spart damit 2,6 Millionen Franken. Die ursprünglich geplante und mit den Personalverbänden vorbesprochene Halbierung der Beförderungssumme für die Jahre 2018 und 2019 hätte die gleiche Einsparung zur Folge gehabt, dabei aber Berufsgruppen mit starrem Beförderungsmechanismus bevorteilt. «Der einmalige Verzicht auf Beförderungen behandelt alle Mitarbeitenden gleich und ist somit fairer als die ursprünglich geplante Verteilung auf zwei Jahre», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest. Entsprechend sind im Budget 2018 keine Mittel für Beförderungen enthalten.
Finanzdirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat Tel. 041 728 36 03
Typ | Titel | Bearbeitet |
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2018 ohne Lohnerhöhungen für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung | 19.09.2017 |