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21.08.2015

644 Millionen zu viel für den NFA

21.08.2015
Medienmitteilung 644 Millionen zu viel für den NFA

Der Regierungsrat des Kantons Zug lehnt den Bericht zum Finanzausgleich NFA 2016 ab. Die Gewinne der juristischen Personen sollen tiefer, nämlich mit einem Faktor von 0,7 gewichtet werden. Auf eine Erhöhung des Gewichtungsfaktors für die Vermögen (Alpha) soll verzichtet werden.

Neueste Berechnungen von Avenir Suisse vom 17. Juli 2015 aufgrund des Berichtes der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom Juni 2015 betreffend Finanzausgleich 2016 zeigen, dass das im NFA zu erreichende Ziel («85 Prozent anstreben») um 644 Millionen Franken übertroffen wird. Das kann der Regierungsrat nicht akzeptieren.

Dazu Avenir Suisse: «Das Ausgleichsziel von 85 % (bezüglich dessen Erreichbarkeit bei der Ausarbeitung des NFA grosse Zweifel bestanden) könnte mit einer um 644 Mio. Fr. geringeren Umverteilung (3,23 statt 3,87 Mrd. Fr.) erreicht werden – ohne die weiteren Ziele des Finanzausgleichs auch nur im Geringsten zu gefährden. Ganz im Gegenteil: Die überfällige Senkung der Dotation würde zwei gesetzlich verankerten Zielen des Finanzausgleichs, nämlich der Stärkung der kantonalen Finanzautonomie (Art. 2a FiLaG) und der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone (Art. 2c FiLaG) Nachdruck verschaffen.»

Der Kanton Zug hat seit der Einführung des NFA nahezu zwei Milliarden Franken in den horizontalen Finanzausgleich bezahlt. Seine jährlichen Zahlungen in den NFA machen über 20 Prozent seines Budgets aus. Es ist an der Zeit, die Zahlungen auf dasjenige Niveau zurückzuführen, welches der Gesetzgeber vorsieht, umso mehr, als bisherige Vorschläge der Geberkantone zur Anpassung des geltenden Systems immer abgelehnt wurden. Auch die gesetzliche Regelung zum Härteausgleich wird eingehalten und vom Kanton Zug (noch) mitgetragen, obwohl die Bevorzugung gewisser Kantone nicht gerechtfertigt ist.

Deshalb sollen die Gewinne der juristischen Personen tiefer mit einem Faktor von 0,7 gewichtet werden. Auf eine Erhöhung des Gewichtungsfaktors für die Vermögen (Alpha) soll verzichtet werden. Damit könnte die Belastung des Kantons Zug wesentlich um gegen 50 Millionen Franken reduziert werden. Entsprechend würde auch die Belastung für die anderen Geberkantone und den Bund reduziert werden können.

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