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18.08.2016

771 Millionen zu viel für den NFA

18.08.2016
Medienmitteilung vom 18. August 2016

Der Regierungsrat des Kantons Zug lehnt den Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung zum nationalen Finanzausgleich NFA 2017 ab. Er fordert alle Kantone mit Nachdruck dazu auf, das Gesamtpaket der politischen Arbeitsgruppe der KdK mitzutragen, um die dringend nötigen Verbesserungen des NFA umzusetzen. Die Gewinne der juristischen Personen sollen tiefer, nämlich mit einem Faktor von 0,7 gewichtet werden.

Überproportionaler Anstieg der Zahlungen des Kantons Zug
Die jährliche Zahlung des Kantons Zug in den NFA ist seit 2008 von 180 auf 341 Millionen Franken gestiegen. Dies entspricht einem Wachstum von 89 Prozent. In der gleichen Zeit ist der Ressourcenindex des Kantons Zug um 23 Prozent von 214,9 auf 264,1 gestiegen.

 

Grafik zu Beitragszahlung und Ressourcenindex Kanton Zug
Bild Legende:

Ressourcenschwächster Kanton wird auf 87,8 Punkte angehoben, Überdotation steigt auf 771 Millionen Franken
Im Jahr 2017 werden 771 Millionen Franken mehr umverteilt als nötig wären, damit alle Kantone das vereinbarte Ziel von 85 Punkten Mindestausstattung erreichen. Die Überdotation des Ressourcenausgleichs führt dazu, dass der ressourcenschwächste Kanton Jura auf 87,8 Punkte angehoben wird, was deutlich über dem Wert des Vorjahres (87,3 Punkte) und weit über der gesetzlich angestrebten Mindestausstattung von 85 Punkten liegt. Die Überdotation belastet die Bundeskasse mit 459 Millionen Franken und die ressourcenstarken Kantone mit 312 Millionen Fran-ken.

Grafik zu Entwicklung Ressourcenausgleich
Bild Legende:

Gesamtpaket der Politischen Arbeitsgruppe der KdK mittragen
Der Kanton Zug unterstützt das Bestreben der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) Fehler im System des NFA zu korrigieren. Zug engagiert sich als Mitglied in der «Politischen Arbeitsgruppe Finanzausgleich der KdK» aktiv für einen Kompromiss zwischen Geber- und Nehmerkantonen. Der Kanton Zug unterstützt die Empfehlungen der Politischen Arbeitsgruppe. Insbesondere ist der Kanton Zug bereit, einer Erhöhung des Mindestausstattungsziels auf 86 Prozent zuzustimmen. Wir erwarten, dass die KdK wie angekündigt dazu noch in diesem Jahr Empfehlungen verabschiedet, der sowohl die ressourcenschwachen, als auch die ressourcenstarken Kantone zustimmen können.

Reduktion des Gewichts der juristischen Personen
Das Ressourcenpotenzial soll die fiskalisch ausschöpfbare Wertschöpfung in einem Kanton wiedergeben. Die Ausschöpfbarkeit des Ressourcenpotenzials liegt bei den juristischen Personen tiefer als bei den natürlichen Personen. Die Gewinne der juristischen Personen müssten mit einem Gewichtungsfaktor von 0,7 in die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage einfliessen, damit ein «Gewinnsteuerfranken» einem «Einkommenssteuerfranken» entspricht. Die in der Unternehmenssteuerreform III vorgesehene Tiefergewichtung der Gewinne der juristischen Personen (Zeta-Faktoren) ist richtig – sie kommt jedoch frühestens ab 2023 schrittweise zum Tragen. Dies ist zu spät – die tiefere Gewichtung der juristischen Personen ist schon heute angebracht und soll bereits jetzt umgesetzt werden.

Finanzdirektion

Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat Tel. 041 728 36 01

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