Änderung der Verordnung zum Steuergesetz - Skontoabzug
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2015 eine Änderung der Verordnung zum Steuergesetz beschlossen. Auf das Jahr 2016 wird auf den Skonto für die Bezahlung der provisorischen Jahressteuer verzichtet. Zudem wird eine Nullverzinsung für alle Zinsarten bei den Steuern (Verzugszins, Vergütungszins, Ausgleichszins) eingeführt. Durch den Verzicht auf den Skontoabzug entsteht dem Kanton Zug ein jährlicher Minderaufwand von rund 2,5 Millionen Franken. Die Gemeinden können mit einem Minderaufwand von rund 2 Millionen Franken rechnen. Hinzu kommen für den Kanton im 2016 Einsparungen von rund 600 000 Franken und für die Gemeinden Einsparungen von rund 500 000 Franken aus der Nullverzinsung.
Derzeitige Rechtslage
Natürliche Personen, die bis zum 31. Juli des laufenden Steuerjahres die ganze provisorische Jahressteuer bezahlen, erhalten derzeit einen Skonto von
1 Prozent. Mit Blick auf die seit längerer Zeit anhaltende Tiefzinsphase in der Schweiz und die zu bezahlenden Negativzinsen besteht für den Kanton kein Anreiz mehr, die Steuerpflichtigen zu einer frühzeitigen Einzahlung zu motivieren, und damit zu einer Guthabenvermehrung des Gemeinwesens beizutragen. Im Gegenteil, der Kanton hat ein Interesse daran, die Gelder so spät als möglich zu erhalten, damit er auf diesen Guthaben möglichst wenig Negativzinsen bezahlen muss.
Künftige Rechtslage
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2015 deshalb beschlossen, per 1. Januar 2016 auf den Skonto zu verzichten. Zusätzlich hat die Finanzdirektion für die verschiedenen Zinsarten bei den Steuern (Verzugszins, Vergütungszins, Ausgleichszins) für das Jahr 2016 eine Nullverzinsung festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen
In finanzieller Hinsicht führt die vorliegende Änderung der Verordnung zum Steuergesetz (Verzicht auf Skonto) für den Kanton zu einem jährlichen Minderaufwand von etwa 2,5 Millionen Franken unter der Annahme, dass die Steuerpflichtigen ihr Zahlungsverhalten unverändert beibehalten. Die Gemeinden können gemeinsam mit einem Minderaufwand von zirka 2 Millionen Franken rechnen. Hinzu kommen für den Kanton im 2016 Einsparungen von rund 600 000 Franken und für die Gemeinden Einsparungen von rund 500 000 Franken aus der Nullverzinsung.
Finanzdirektion
Weitere Auskünfte:
Peter Hegglin, Regierungsrat Tel. 041 728 36 03