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28.09.2016

Budget 2017 und Finanzplan 2017-2020

28.09.2016
Medienmitteilung zu Budget 2017 und Finanzplan 2017-2020 des Kantons Zug

Trotz Entlastungsprogramm weist das Budget 2017 einen Aufwandüberschuss von 131,9 Millionen Franken aus. In den Finanzplanjahren zeigt sich ein strukturelles Defizit in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat den Handlungsbedarf erkannt und eine neue Finanzstrategie 2017–2025 erarbeitet. Mit dem Projekt Finanzen 2019 soll ab dem Jahr 2019 eine ausgeglichene Rechnung erreicht werden.

Das Entlastungsprogramm 2015–2018 ist auf Kurs. Im Budget 2017 sind Entlastungen von insgesamt 73,8 Millionen Franken eingestellt und in den Planjahren 2018 und 2019 jeweils rund 90 Millionen Franken. Die vom Kantonsrat am 7. Juli 2016 beschlossenen Änderungen, die zu einer um 2,1 Millionen Franken tieferen Entlastung führen, sind bereits berücksichtigt. Sollten die beschlossenen Gesetzesänderungen von den Zuger Stimmberechtigten abgelehnt werden, würden sich die jährlichen Defizite ab dem Jahr 2018 um je rund 40 Millionen Franken erhöhen.

Der Regierungsrat hat neue Budgetvorgaben erlassen
Die aktuell sehr angespannte finanzielle Situation des Kantons bedingt, dass alle Beteiligten bei der Budgetierung und Finanzplanung grosse Zurückhaltung üben und sich auf das Notwendige beschränken. Der Regierungsrat gab für Budget und Finanzplan 2017–2020 nicht mehr – wie in früheren Jahren – Wachstumsvorgaben für einzelne Sacharten vor, sondern legte maximale Ergebnisse der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung fest. Aufgrund der ausserordentlichen Entwicklung im Asyl- und Flüchtlingsbereich sind diesbezügliche Mehraufwendungen von den Vorgaben ausgenommen.

Das strukturelle Defizit muss abgebaut werden
Trotz Budgetvorgaben und Entlastungsprogramm weist der Finanzplan in den Jahren 2018–2020 weiterhin Aufwandüberschüsse von je rund 100 Millionen Franken aus. In der Finanzstrategie ist festgelegt, dass dieses strukturelle Defizit bis Ende 2019 abzubauen und eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen ist. Im Rahmen des Projekts Finanzen 2019 überprüft der Regierungsrat die Aufgaben systematisch. Ebenso geht es um die Frage, wie, wann und wieviel die Steuern erhöht werden müssen. Was auf der Ausgabenseite nicht kompensiert werden kann, soll durch eine Steuererhöhung erbracht werden.

Die Investitionen bleiben trotz Priorisierung auf hohem Niveau
Während des Budgetprozesses nahmen die einzelnen Direktionen Priorisierungen in den zur Umsetzung anstehenden Investitionsprojekten vor. Trotzdem liegen die Nettoinvestitionen mit 123,4 Millionen Franken auf einem hohen Niveau. Um die vom Kantonsrat beschlossenen Projekte wirtschaftlich umsetzen zu können, ist es jedoch angebracht, die im Budget 2017 eingestellten Projekte zu beginnen oder weiterzuführen.

Die Unternehmenssteuerreform III soll aufkommensneutral umgesetzt werden
Das Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist auf 2019 geplant. Der Regierungsrat erwartet einen insgesamt aufkommensneutralen Umbau des Unternehmenssteuerrechts mit einem einheitlichen Gewinnsteuersatz von rund zwölf Prozent. Aufkommensneutral bedeutet, dass sich die verschiedenen Mehr- und Mindereinnahmen, inklusive der indirekten Folgen beim Nationalen Finanzausgleich (NFA), ungefähr ausgleichen. Es sollen keine Steuerlasten von den Unternehmen auf die Privatpersonen umgelagert werden.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick:

Tabelle Übersicht Budget 2017 und Finanplan 2017-2020
Bild Legende:

Finanzdirektion

Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Landammann                Tel. 041 728 36 03

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Medienmitteilung

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