Budget 2018: zufriedenstellende Aussichten
Der Kanton Zug weist im Budget 2018 eine «schwarze Null» aus. Dieses Ergebnis kommt einerseits durch die erfolgreiche Haushaltführung durch die Regierung und die Verwaltung zu Stande, andererseits wird es durch die Auflösung einer Reserveposition beeinflusst, die gestützt auf die Rechnungslegungsvorschriften erfolgswirksam vorgenommen werden muss. Das operative Ergebnis fällt mit minus 50,8 Millionen Franken immer noch negativ aus. Und auch im 2019 muss ein Defizit von rund 30 Millionen Franken verkraftet werden. Ab dem Planjahr 2020 wird der nachhaltige Ausgleich der Erfolgsrechnung erwartet. Dies unter der Voraussetzung, dass die Massnahmen des Projekts Finanzen 2019 wie geplant umgesetzt werden. Das Projekt umfasst eine Entlastung der Staatsrechnung um rund 65 Millionen Franken und eine moderate Steuererhöhung von rund 50 Millionen Franken bis im Jahr 2021.
Mit dem ersten Paket des Entlastungsprogramms 2015–2018, das der Regierungsrat in eigener Kompetenz umgesetzt hat, konnte die Staatsrechnung um rund 50 Millionen Franken verbessert werden. Und das Sparpaket 2018, das vom Kantonsrat im August 2017 beschlossen worden ist, hat weitere 13 Millionen Franken zur Sanierung des Staatshaushalts beigetragen.
Der Aufwand bleibt praktisch unverändert
Der Gesamtaufwand steigt im Budget 2018 gegenüber dem Vorjahr lediglich um 0,9 Millionen Franken oder um 0,1 Prozent an. Im Wesentlichen wird der Nationale Finanzausgleich weniger Aufwand verursachen. Ebenfalls sinkt der Personalaufwand, vor allem aufgrund des vom Regierungsrat beschlossenen Personalstopps und weil im Jahr 2018 keine Beförderungen vorgenommen werden. Auf der anderen Seite steigen die Aufwände für den Zuger Finanzausgleich, im Spital- und Sozialversicherungsbereich sowie für die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen.
Die Ertragsaussichten haben sich verbessert
Wegen der auf 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes muss im Budget 2018 die Bewertungsreserve des Finanzvermögens erfolgswirksam aufgelöst werden. Damit ist ein einmaliger und ausserordentlicher Ertrag von 52,5 Millionen Franken verbunden. Die Steuererträge steigen gegenüber dem Vorjahr an, denn die Wirtschaftsaussichten sind erfreulich und das Bevölkerungswachstum hält unvermindert an. Ab dem Planjahr 2020 wird aufgrund der geplanten Steuererhöhung 50 Millionen Franken Mehrertrag eingerechnet. Die kantonalen Anteile an der direkten Bundessteuer und am Gewinn der Schweizerischen Nationalbank wirken sich ebenfalls positiv auf die Erträge aus.
Das strukturelle Defizit ist im Jahr 2020 abgebaut
Trotz der besseren Ertragsaussichten muss das Projekt Finanzen 2019 umgesetzt werden, damit die Erfolgsrechnung nachhaltig ausgeglichen wird und bleibt. Die Verwaltung hat dafür grosse Anstrengungen unternommen. Die Ämter überprüften alle ihre Aufgaben systematisch und definierten rund 400 Massnahmen, die bis zum Jahr 2021 zu einer nachhaltigen Entlastung der Erfolgsrechnung um rund 65 Millionen Franken führen werden. Dem Kantonsrat werden die dafür notwendigen Gesetzesänderungen voraussichtlich im August 2018 zum Entscheid vorgelegt.
Die Investitionen verharren auf hohem Niveau
Die Investitionen wurden im Budgetprozess auf das Notwendige reduziert. Trotzdem ergeben sich nach wie vor hohe Ausgaben, denn die beschlossenen Vorhaben sind zeitgerecht umzusetzen. Grossprojekte wie die Kantonsschule Menzingen, der Erweiterungsbau des Gewerblich-industriellen Bildungszentrums, die Dreifachsporthalle der Kantonsschule Zug oder die Tangente Zug/Baar führen zu hohen Investitionsausgaben.
Die Entwicklungen beim NFA und der Steuervorlage 17 sind ungewiss
Beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) wird der Bundesrat den Kompromissvorschlag der Kantone in den nächsten Wirksamkeitsbericht zuhanden der eidgenössischen Räte aufnehmen. Im Weiteren hat der Bundesrat die Steuervorlage 17, das Nachfolgeprojekt der an der Urne gescheiterten Unternehmenssteuerreform III, in die Vernehmlassung gegeben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch diese Entwicklungen der Zuger Finanzhaushalt in den Planjahren entlastet werden wird. Wegen der aktuell herrschenden Unsicherheiten können im Finanzplan jedoch noch keine entsprechenden Beträge eingesetzt werden.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick:

Finanzdirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat Tel. 041 728 36 03
Medienmitteilung vom 27. September 2017
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Medienmitteilung vom 27. September 2017 | 27.09.2017 |