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07.09.2015

Elektronischer Verkehr mit Zuger Behörden rückt näher

07.09.2015
Schaffung der rechtlichen Grundlagen, damit Eingaben an die Verwaltung, die eine Unterschrift benötigen, vollständig elektronisch eingereicht werden können.

Der Kanton Zug schafft die rechtlichen Grundlagen, damit Eingaben an die Verwaltung, die eine Unterschrift benötigen, vollständig elektronisch eingereicht werden können. Gleichzeitig wird den Verwaltungskundinnen und -kunden ein sicherer elektronischer Zugang zu eigenen Geschäftsfällen und Daten zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung ihrerseits erhält die Möglichkeit, ihre Entscheide auf dem elektronischen Weg zu versenden. Der Regierungsrat setzt die dafür nötigen gesetzlichen Grundlagen auf den 1. Januar 2016 in Kraft.

Sowohl auf Kantons- als auch auf Gemeindeebene sind eine Vielzahl von Formularen, die bisher nur in Papierform verfügbar waren, zu sogenannten Online-Formularen umgewandelt worden. Diese elektronischen Formulare haben unter anderem den Vorteil, dass sie den Nutzerinnen und Nutzern das Ausfüllen erleichtern, indem sie auf einfache und verständliche Art durch das Dokument geführt werden. Sobald sie jedoch unterschrieben werden müssen, können sie nicht mehr elektronisch übermittelt werden, sondern müssen ausgedruckt, von Hand unterschrieben und per Post eingereicht werden. Dies soll sich nun ändern.

Rechtliche Grundlagen
Derzeit regelt das Bundesrecht nur den elektronischen Verkehr zwischen Behörden und Privaten im Verwaltungsverfahren vor Bundesbehörden, in Zivil- und Strafprozessen sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Bestimmungen für das kantonale Verwaltungsverfahren fehlen. Mit der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes und der zugehörigen Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren wird sowohl der elektronische Verkehr mit dem Verwaltungsgericht, als auch mit Verwaltungsbehörden des Kantons und der Gemeinden möglich.

Schrittweise Umsetzung
Der elektronische Verkehr soll sich im Kanton Zug schrittweise entwickeln und vor allem dort ermöglicht werden, wo dies aufgrund der Anzahl Eingaben und Entscheide Sinn macht. Ob, ab wann und in welchem Umfang elektronische Eingaben und der Zugriff auf eigene Geschäftsfälle und Daten ermöglicht werden, entscheiden das Verwaltungsgericht bzw. die Verwaltungsbehörden des Kantons und der Gemeinden selber. Derzeit arbeitet die kantonale Steuerverwaltung darauf hin, im Frühjahr 2017 die vollständige elektronische Einreichung der Steuererklärung 2016 für natürliche Personen zu ermöglichen. Die Steuerverwaltung wird dannzumal mit einem Merkblatt darüber informieren, wie die neuen eGovernment-Dienstleistungen genutzt werden können.

Finanzdirektion

Weitere Auskünfte:
Peter Hegglin, Regierungsrat           Tel. 041 728 36 03

 

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