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24.08.2017

Finanzausgleich 2018: Kanton Zug setzt auf KdK-Kompromiss

24.08.2017
Medienmitteilung zur Anhörung KdK zu Finanzausgleich 2018

Mit 312 Millionen Franken wird der Kanton Zug 2018 durch den Nationalen Finanzausgleich (NFA) immer noch über Gebühr belastet. Für eine nachhaltig faire Reform des NFA setzt der Kanton Zug auf den Kompromissvorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Er erwartet, dass die anderen Kantone und der Bund diesen Kompromiss mittragen.

Der Bund brachte den Kantonen die Berechnungsgrundlagen für die NFA-Beiträge 2018 zur Kenntnis. Diese beruhen auf dem Dreijahresdurchschnitt der Bemessungsjahre 2012, 2013 und 2014. Erstmals seit Einführung des NFA im Jahr 2008 wird Zug mit 312 Millionen Franken weniger bezahlen als im Vorjahr (-29 Millionen Franken).

Zug zahlt weniger - Systemfehler bleibt
Dass der Kanton Zug 2018 weniger in den Ressourcenausgleich einzahlen muss als im Vorjahr, ist dem Wegfall eines Einmaleffekts geschuldet und nicht etwa einer Verbesserung des Systems. Alle anderen Geberkantone bezahlen erneut mehr. Gleichzeitig erreicht der ressourcenschwächste Kanton 2018 nach Finanzausgleich eine Ressourcenausstattung von 88,2 Prozent des Schweizer Durchschnitts, was einem neuen Rekordwert entspricht (2016: 87,8 Prozent). Die Dotation des Ressourcenausgleichs könnte im Jahr 2018 um fast 900 Millionen Franken gekürzt werden (Vorjahr: 771 Millionen Franken), und das geltende Mindestziel von 85 Prozent würde immer noch erreicht. Die politische Arbeitsgruppe der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat mit dem Projekt zur Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs einen Meilenstein gesetzt. Die aktuellen Zahlen 2018 belegen erneut, dass der geltende Ressourcenausgleich deutlich zu hoch dotiert ist und eine Reform des geltenden NFA dringend notwendig ist.

Vorgeschlagener Kompromiss reduziert Mängel
Angesichts der zunehmenden Diskrepanz zwischen effektiver Entwicklung und gesetzlicher Vorgaben kommt dem Kompromiss der Kantone vom 17. März 2017 eine grosse Bedeutung zu. Die Geberkantone sind im Rahmen des Kompromisses der politischen Arbeitsgruppe der KdK den ressourcenschwachen Kantonen in finanzieller Hinsicht weit entgegengekommen. Der Kanton Zug erwartet daher, dass die Kantone den Kompromiss der KdK gegenüber dem Bund und im Parlament unverändert mittragen werden und verzichtet darauf vertrauend vorerst auf weitergehende Anträge zur Konzeption und zur Wirkung des NFA.

Finanzdirektion

Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat                     Tel. 041 728 36 01

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Typ Titel Bearbeitet
Medienmitteilung vom 24. August 2017 24.08.2017

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