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04.04.2017

Finanzen 2019 bringt Zuger Staatshaushalt ins Lot

04.04.2017
Medienmitteilung vom 6. April 2017

Mit «Finanzen 2019» will der Regierungsrat mit rund 100 Sofortmassnahmen und 300 weiteren Massnahmen den Staatshaushalt nachhaltig um rund 65 Millionen Franken entlasten. Ein Kahlschlag wird bewusst vermieden. Auf die bisherigen Stärken wird weiterhin gesetzt. Der Kanton Zug bleibt ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort mit einer effizienten Verwaltung und einem starken Leistungsangebot. Ausserhalb des Prozesses «Finanzen 2019» erwägt die Regierung mittels einer moderaten Steuererhöhung, rund 50 Millionen Franken Mehreinnahmen zu generieren, um den Staatshaushalt insgesamt um rund 115 Millionen Franken zu entlasten.

Im September 2016 hat der Regierungsrat angekündigt, dass trotz Entlastungsprogramm 2015–2018 weitere 100 Millionen eingespart werden müssen. Nach Ablehnung des zweiten Pakets dieses Entlastungsprogramms sind rund 40 Millionen dazugekommen, welche kompensiert werden müssen. Ein Teil davon, rund 13 Millionen Franken, bildet das «Sparpaket 2018» und wurde vom Regierungsrat in die kantonsrätliche Beratung gegeben. Dank «Finanzen 2019» soll der Staatshaushalt ab 2020 wirksam ausgeglichen werden. In den nächsten Monaten werden die Massnahmen konkret ausgearbeitet und die Verordnungs- und Gesetzesänderungen ab März 2018 in die externe Vernehmlassung geschickt. Eine allfällige Volksabstimmung fände im Herbst 2019 statt. Die Gesetzesänderungen sollen per 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Zug bleibt attraktiv
«Wir wollen weiterhin auf unsere Stärken setzen» betont Finanzdirektor Heinz Tännler, «Zug wird dank unserer kundenorientierten Verwaltung attraktiv bleiben. Sowohl für die Bevölkerung als auch für Firmen werden wir nach wie vor ausgezeichnete Dienste leisten». Unter dieser Maxime hat der Regierungsrat bewusst auf einschneidende Massnahmen in strategisch wichtigen Bereichen wie der Bildung, der Sicherheit oder im Sozialen verzichtet. So bleibt die Mittelschule Ennetsee auf dem Programm. Ebenso bekennt sich Zug zur Pädagogischen Hochschule und zum landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum (LBBZ). Explizit nein gesagt hat der Regierungsrat auch zu einer massiven Reduktion der Polizeipräsenz oder zur Abschaffung der kantonalen Ergänzungsleistungen. Damit spricht er sich gegen übermässige Sparmassnahmen bei den sozial Schwachen aus.

Personalabbau
Eine Reihe von Personalmassnahmen wurde bereits in den vergangenen Sparvorlagen umgesetzt. Mit dem ersten Paket des Entlastungsprogramms 2015–2018 und dem «Sparpaket 2018» werden beim Personal schon 5,4 Millionen Franken eingespart. Der seit 2015 geltende Personalstopp wird beibehalten. Zusätzlich werden rund 46 Vollzeitstellen abgebaut. Ferner werden die Spesenvergütungen gekürzt. Die zusätzliche Reduktion des Personalaufwands im Rahmen von «Finanzen 2019» beläuft sich auf 8,3 Millionen Franken. Der Abbau dürfte grösstenteils durch natürliche Abgänge aufgefangen werden. Als Sicherheitsmassnahme hat der Regierungsrat jedoch, unter Einbezug der Personalverbände, einen Sozialplan erarbeitet.

Leistungsabbau
Markante Einsparungen von rund 7,8 Millionen Franken sind im Bereich des Hoch- und Tiefbaus vorgesehen. Für den Unterhalt der kantonalen Liegenschaften sowie der Strassen soll weniger Geld ausgegeben werden. Die Beiträge an den öffentlichen Verkehr werden um 3,6 Millionen Franken gekürzt. Die Ausgaben für die kantonale Informatik (inklusive Telefonie) sollen um 2,5 Millionen Franken verringert werden. Im Bereich des kantonalen Sozialamts, wo 3,1 Millionen Franken eingespart werden sollen, sind v. a. das Asylwesen und die Leistungs- und Subventionsvereinbarungen betroffen. Bei der Bildung wird unter anderem der Beitrag an die Fachhochschule Zentralschweiz um 1,5 Millionen Franken gekürzt.

Verursacherprinzip
«Finanzen 2019» setzt konsequenter auf das Verursacherprinzip und sieht in diesem Bereich Ertragssteigerungen in der Höhe von rund 17 Millionen Franken vor. Geplant sind etwa eine «Kopfsteuer» für juristische Personen, Entnahmen aus der Spezialfinanzierung Strassenbau, die Anpassung der Veranlagungs- und Inkassoentschädigung im Bereich der Steuern, marktgerechte Verzugszinsen auf überfälligen Steuerforderungen sowie die Erhöhung der Gerichtsgebühren.

Kein Gesamtpaket
Im Gegensatz zum zweiten Paket des Entlastungsprogramms 2015-2018 wird der Regierungsrat dem Kantonsrat und allenfalls der Bevölkerung kein Gesamtpaket vorlegen. «Finanzen 2019» wird voraussichtlich in thematisch gruppierten Tranchen beraten und verabschiedet werden können.

Austarierte Steuererhöhung ausserhalb Finanzen 2019
Die angedachte moderate Steuererhöhung geht aus heutiger Sicht von einem Anheben des Steuerfusses von 82 Prozent auf 86 Prozent aus und sieht eine Erhöhung des Einkommenssteuertarifs für besonders Gutverdienende vor. Sie bringt 50 Millionen Franken Mehrerträge und sichert dem Kanton Zug weiterhin einen Platz in der Spitzengruppe der drei steuergünstigsten Kantone, sowohl für Private als auch für Unternehmen.

Beilage: Präsentation mit Grafiken

Weitere Informationen: Finanzen2019

Weitere Auskünfte: Heinz Tännler, Finanzdirektor Tel. 041 728 36 01

 

Finanzen 2019 vom 6. April 2017
Typ Titel Bearbeitet
Medienmitteilung vom 6. April 2017 06.04.2017
Präsentation "Finanzen 2019" vom 6. April 2017 06.04.2017

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