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09.03.2018

«Finanzen 2019»: Regierungsrat berücksichtigt Vernehmlassungsantworten

09.03.2018
Medienmitteilung zu Finanzen 2019: Der Regierungsrat berücksichtigt Vernehmlassungsantworten

Das Projekt «Finanzen 2019» beseitigt das strukturelle Defizit des Zuger Staatshaushalts bis 2020. Es scheint sich eine Tendenz zur Erholung der kantonalen Finanzen abzuzeichnen. Der Regierungsrat nutzt diesen Handlungsspielraum mit Vorsicht: Er verzichtet auf einige Sparmassnahmen im Bildungs- und Sozialbereich wie auch auf die Abschöpfung der gemeindlichen Mehrerträge und die Erhöhung der Gewässergebührentarife. Auf der Fiskalseite werden die oberste Einkommens-Tarifstufe für besonders Gutverdienende nicht eingeführt und die Steuerfusserhöhung auf zwei Jahre beschränkt.

Umfassendes Paket für gesunde Finanzen
Höhere Aufwände – zum Beispiel im Nationalen Finanzausgleich (NFA) sowie im Sozial- und Gesundheitsbereich – bei gleichzeitig verhaltener Entwicklung der Erträge führten zu einem strukturellen Defizit. Daraufhin lancierte der Regierungsrat verschiedene Sparprojekte («Entlastungsprogramm 2015–2018», «Sparpaket 2018» und «Finanzen 2019»).

«Finanzen 2019» umfasst als letztes Sparprojekt 385 Massnahmen im Umfang von 92 Millionen Franken, welche das strukturelle Defizit bis 2020 beseitigen sollen. Der Regierungsrat hat bereits über Massnahmen im Umfang von 42 Millionen Franken entschieden. Über die restlichen Massnahmen (50 Millionen Franken) wird der Kantonsrat beschliessen. In die Kompetenz des Kantonsrats fallen eine befristete Steuerfusserhöhung sowie 24 weitere Massnahmen. Für die Massnahmen im Kompetenzbereich des Kantonsrats wurde eine Vernehmlassung durchgeführt.

Grösserer finanzieller Handlungsspielraum
Es scheint sich eine Tendenz zur Erholung der kantonalen Finanzen abzuzeichnen, welche nebst den bisherigen Sparbemühungen auch auf höhere Steuererträge zurückzuführen ist. Das Ausmass der Erholung und deren Nachhaltigkeit sind aktuell unsicher. Der Regierungsrat reagiert mit Bedacht auf diese positive Tendenz. Konkret nutzt der Regierungsrat den Handlungsspielraum, um auf einige Anliegen der Vernehmlassungsantworten einzugehen.

Vernehmlassung: Anpassungen für ein ausgewogenes Gesamtpaket
Insgesamt gingen 54 Vernehmlassungsantworten ein. «Dem Regierungsrat ist ein ausgewogenes Gesamtpaket im Projekt «Finanzen 2019» wichtig und daher wurde dieses Leitprinzip auch bei der Überprüfung berücksichtigt» betont Finanzdirektor Heinz Tännler. Die Regierung beschloss einerseits Fiskalmassnahmen im reduzierten Umfang umzusetzen und andererseits Sparmassnahmen unter anderem im Bildungs- und Sozialbereich zu streichen. Bei der Bildung sind dies die Altersentlastung bei kantonalen Lehrpersonen, Streichung der Beiträge an Privatschulen im Kanton Zug sowie die Abschaffung des Bildungsrats. Die Beibehaltung der bestehenden Familienzulagensätze bei den Nichterwerbstätigen schont armutsbetroffene und Mittelstandsfamilien.

Weiter werden die Mehrerträge der Zuger Gemeinden aus «Finanzen 2019» nicht abgeschöpft. «Der Regierungsrat anerkennt die systemischen Bedenken der Gemeinden» hält Heinz Tännler fest. Ebenfalls werden die Gewässergebührentarife nicht erhöht.

Befristete Steuerfusserhöhung als Stabilitätsbeitrag
Bei den Steuererhöhungen wird auf die Einführung einer neuen obersten Tarifstufe für besonders Gutverdienende verzichtet. Dies vor allem auch weil diese Bevölkerungsgruppe gleich zweimal belastet würde; denn auch die Anpassung des Steuerfusses für die Kantonssteuer von 82 Prozent auf 86 Prozent wird zum grossen Teil von ihr mitgetragen. Die Anpassung des Steuerfusses soll im Sinne eines Stabilitätsbeitrags befristet auf die Jahre 2020 und 2021 vorgenommen werden. Bis dann dürfte absehbar sein, ob und in welcher Grössenordnung von einer nachhaltigen Entlastung der Kantonsrechnung durch gestiegene Steuererträge ausgegangen werden kann. Aus dieser präziseren und über die Zeit gefestigten Beurteilungsgrundlage ergibt sich der allfällige Bedarf einer definitiven Steuerfusserhöhung beziehungsweise die Möglichkeit, ganz oder teilweise darauf zu verzichten.

Weiteres Vorgehen
Der Kantonsrat wird bis Ende 2018 die einzelnen Gesetzesanpassungen beraten. Eine allfällige Volksabstimmung erfolgt im Frühjahr 2019, sodass die revidierten Gesetze Anfang 2020 in Kraft treten können.

Weitere Informationen
https://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/direktionssekretariat/finanz-projekte/finanzen-2019

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