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08.04.2016

Finanzstrategie 2017-2025 des Kantons Zug

08.04.2016
Finanzstrategie für den Planungszeitraum 2017 bis 2025 des Kantons Zug

Die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Seit dem Jahresabschluss 2013 weist auch der Kanton Zug Aufwandüberschüsse aus. Mit den Leitlinien aus der bisherigen Finanzstrategie kann das Ziel des mittelfristig ausgeglichenen Staatshaushalts nicht mehr erreicht werden. Der Regierungsrat hat deshalb die vorliegende neue Finanzstrategie für die Jahre 2017–2025 erarbeitet.

Die bisherigen drei Finanzstrategien haben dazu beigetragen, die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten der wichtigsten Aufwandpositionen seit 2005, dem Jahr der ersten Finanzstrategie, tendenziell zu senken. Im Jahr 2013 musste jedoch, trotz Entnahmen aus der Steuerausgleichsreserve, ein Defizit von 20,5 Millionen Franken ausgewiesen werden. Dieses Ergebnis und ungünstige Finanzaussichten führten zur Initialisierung des Entlastungsprogramms 2015–2018.

Verhaltene Erträge und steigende Aufwände
Das Ziel des Entlastungsprogramms, die Laufende Rechnung des Jahres 2018 um 80–100 Millionen Franken zu entlasten, wird erreicht, sofern der Kantonsrat und gegebenenfalls das Volk den notwendigen Gesetzesänderungen zustimmen. Trotzdem weist der letztjährige Finanzplan im Planjahr 2019 noch immer ein Defizit von 85,6 Millionen Franken auf, was auf ein strukturelles Defizit im Finanzhaushalt des Kantons Zug hindeutet. Das Problem zeigt sich einerseits in einer verhaltenen Entwicklung der Erträge, während andererseits die Aufwände in verschiedenen Bereichen weiterhin stark ansteigen. Aus diesem Grund legt der Regierungsrat die neue Finanzstrategie für die Jahre 2017–2025 vor.

Finanzpolitische Grundsätze behalten ihre Gültigkeit
Trotz der geänderten Rahmenbedingungen und des kleineren finanziellen Spielraums behalten die finanzpolitischen Ziele, die der Regierungsrat bereits in seiner ersten Finanzstrategie im Jahr 2004 definiert hat, weiterhin ihre Gültigkeit. Es sind dies das gute staatliche Leistungsangebot, die attraktive Steuerbelastung und der ausgeglichene Staatshaushalt.

Aufteilung in zwei Perioden
Die Finanzstrategie umfasst einen Zeitraum von neun Jahren und wird in zwei Perioden aufgeteilt:

a) Bis Ende 2019 muss ein ausgeglichenes Ergebnis der Laufenden Rechnung erreicht werden. In der Finanzstrategie werden dafür die strategischen Leitlinien festgelegt. Die Erarbeitung und Umsetzung der konkreten Massnahmen erfolgen im Projekt Finanzen 2019.
b) In den Jahren 2020–2025 wird der Regierungsrat gemäss den strategischen Leitlinien jedes Jahr die notwendigen Budgetvorgaben erlassen, damit die Ergebnisse der Laufenden Rechnung ausgeglichen bleiben.

Die Finanzstrategie 2017-2025 finden Sie unter diesem Link.

Finanzdirektion

Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Landammann        Tel. 041 728 36 03

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Typ Titel Bearbeitet
Medienmitteilung 08.04.2016

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