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01.07.2015

Gemeinden leisten einen Solidaritätsbeitrag

01.07.2015
Gemeinden leisten einen Solidaritätsbeitrag an das Entlastungsprogramm 2015-2018

Die Gemeinden unterstützen den Kanton beim Entlastungsprogramm 2015 – 2018. Sie leisten für zwei bis fünf Jahre einen Solidaritätsbeitrag von jährlich 11,5 Millionen Franken. Ausserdem erhöhen die Gemeinden ihren Beitrag um die effektiven zusätzlichen gemeindlichen Steuereinnahmen, die das Entlastungsprogramm generiert. Geschätzt werden diese auf 6,5 Millionen. Die Laufende Rechnung des Kantons wird also jährlich maximal um 18 Millionen entlastet. Im Gegenzug beteiligt sich der Kanton weiterhin mit 4,5 Millionen pro Jahr am innerkantonalen Finanzausgleich. Gleichzeitig wird eine paritätische Arbeitsgruppe bis Ende 2018 die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton neu definieren. Ziel dieser Reform ist es, statt Kosten zu verlagern, die Aufgaben wirksam und kostensparend zu verteilen.

Der Regierungsrat und die Gemeinden haben sich gefunden. Alle elf Zuger Gemeinden haben einstimmig beschlossen, das Entlastungsprogramm 2015 − 2018 des Kantons Zug mitzutragen. «Der Regierungsrat ist sehr erfreut über die konstruktive und solidarische Haltung der Gemeinden» lobt Landammann Heinz Tännler die partnerschaftliche Zusammenarbeit der letzten Wochen. Ergebnis der Verhandlungen ist eine eigentliche Solidaritätsvereinbarung. «Die Gemeinden haben sich von Anfang an bereit erklärt, ihren Beitrag zum Entlastungsprogramm zu leisten. Gegen eine reine Lastenverschiebung haben wir uns jedoch gewehrt» erklärt Andreas Hotz, Präsident der Gemeindepräsidentenkonferenz GPK, das vereinbarte Paket.

Drei Kernelemente
Ursprünglich hatte der Kanton direkte Lastenverschiebungen an die Gemeinden von rund 22,5 Millionen Franken vorgesehen. Nun haben Kanton und Gemeinden ein Paket geschnürt, das drei Elemente beinhaltet, nämlich einen pauschalen Solidaritätsbeitrag der Gemeinden, die vorläufige Beibehaltung des kantonalen ZFA-Beitrags sowie eine Reform des Zuger Finanzausgleichs ZFA. Mit dem Projekt «Reform ZFA 2018» will man die Aufgabenverteilung neu strukturieren und so durch eine Effizienzsteigerung Kosten sparen. «Wir haben nun eine wirksame Lösung gefunden, die langfristig eine sinnvolle Einsparung statt einfach eine Kostenverlagerung bringt», ist auch Peter Hausherr, Leiter der Arbeitsgruppe GPK, überzeugt. Die Ergebnisse des Projekts «ZFA Reform 2018» sollen 2019 in Kraft treten.

Solidaritätsbeitrag
Bis zur Realisierung des Projekts «Reform ZFA 2018» zahlen die Gemeinden dem Kanton ab 2017 für zwei bis fünf Jahre einen Solidaritätsbeitrag von maximal 18 Millionen Franken, wobei die Nettobelastung der Gemeinden lediglich maximal 11,5 Millionen Franken beträgt. Denn sie können aufgrund höherer Steuererträge mit Mehreinnahmen von etwa 6,5 Millionen Franken rechnen. Sollten die veranschlagten Mehreinnahmen nicht fliessen, reduziert sich der Solidaritätsbeitrag entsprechend. Der Solidaritätsbeitrag wird nach Einwohnerzahl abgestuft, wobei für Neuheim und Menzingen ein Reduktionsfaktor von einem Drittel vorgesehen ist.

Kanton leistet weiterhin ZFA-Beitrag
Der Solidaritätsbeitrag ist kleiner als die ursprünglich vorgesehenen 22,5 Millionen Franken, weil sich der Kanton bereit erklärt hat, für die gleiche Übergangsfrist weiterhin 4,5 Millionen Franken in den innerkantonalen Finanzausgleich einzuschiessen. «Für die Stadt Zug und die anderen Gebergemeinden ist dieser Zustupf von grosser Bedeutung. Uns hätte das Entlastungsprogramm sonst doppelt schwer getroffen» betont Dolfi Müller, Stadtpräsident Zug. Für den Kanton bedeutet es hingegen eine Schmälerung des Entlastungsbeitrags. Dennoch zeigt sich auch Finanzdirektor Hegglin zufrieden: «Uns war wichtig, die Gemeinden mit ins Boot zu holen. Natürlich ist die vorliegende Lösung ein Kompromiss, aber sie ist ebenso eine optimale Lösung für alle», sagt er und ergänzt: «Sie bestätigt den Grundsatz der Opfersymmetrie und das war für uns ausschlaggebend».

Vernehmlassung und parlamentarische Beratung
Die Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinden bedingt teilweise gesetzliche Anpassungen. Deshalb integriert die Regierung sie in das Paket 2 des Entlastungsprogramms. Geplant ist es, diesen Teil des Entlastungsprogramms im Sommer in die Vernehmlassung zu schicken. Und beraten wird das Paket letztlich auch im Kantonsrat, und zwar voraussichtlich im Spätherbst dieses Jahres.

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