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05.12.2016

Gesetzesentwurf für eine Sicherheits- und Eignungsprüfung für kantonale Angestellte geht an den Kantonsrat

05.12.2016
Medienmitteilung vom 5.12.2016

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat einen Entwurf für eine Teilrevision des Personalgesetzes vor. Dieser ermöglicht es, bestimmte Mitarbeitende Eignungsprüfungen sicherheitstechnischer, medizinischer oder anderer Art zu unterziehen. Diese Eignungsprüfungen können sowohl vor als auch während der Anstellung vorgenommen werden.

Der Entwurf sieht vor, dass bestimmte Kategorien von Mitarbeitenden einer sogenannten registerbasierten Eignungsprüfung unterzogen werden können. Anhand von Straf- oder Betreibungsregisterauszügen etc. werden Mitarbeitende auf ein mögliches Sicherheitsrisiko für den Kanton oder Dritte hin überprüft. Damit trägt der Entwurf auch einem parlamentarischen Vorstoss von Thomas Werner Rechnung. Dieser fordert zum Schutz der Kinder vor pädosexuellen Übergriffen, dass Mitarbeitende, die mit Kindern arbeiten, nur nach Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges angestellt werden. Einschlägige Vorstrafen müssten zwingend eine Anstellung verunmöglichen oder eine Kündigung zur Folge haben. Der Regierungsrat hat den Kreis der überprüfbaren Personen auf weitere Mitarbeitende ausgedehnt. Dies wurde im Vernehmlassungsverfahren verschiedentlich kritisiert. Überprüfbar sind auch Mitarbeitende, die mit anderen besonders schutzbedürftigen Personen als Minderjährigen beruflichen Kontakt haben. Ferner solche, die eine besondere finanzielle Verantwortung tragen, eine Kaderposition inne oder verwaltungsweit Zugang auf Informatikmittel haben. Schliesslich sollen auch gewisse Mitarbeitende der Polizei, Justiz oder des Straf- und Massnahmenvollzugs überprüft werden. Für Letztere sieht der Entwurf zudem eine Meldepflicht vor. Sie müssen die vorgesetzte Stelle umgehend informieren, wenn gegen sie eine Strafuntersuchung wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet wurde. Setzt eine Funktion Gesundheit oder bestimmte andere Eigenschaften der Bewerbenden oder Mitarbeitenden voraus, kann eine medizinische oder andere Eignungsprüfung angeordnet werden. Zudem wird das Personalgesetz mit der Teilrevision bezüglich der Bestimmungen Entlassungsrente und Familien- und Kinderzulagen den Bedürfnissen der Praxis angepasst.

Finanzdirektion

Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat Tel. 041 728 36 01

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2016

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2016
Typ Titel Bearbeitet
Gesetzesentwurf für eine Sicherheits- und Eignungsprüfung für kantonale Angestellte geht an den Kantonsrat 05.12.2016

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