Historischer Durchbruch für fairen Finanzausgleich
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die Kantonsregierungen den Empfehlungen der politischen Arbeitsgruppe zur Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) zugestimmt haben. Die Vorschläge reduzieren die Folgen wesentlicher Mängel des geltenden NFA-Systems und bringen mehr Fairness in das Ausgleichssystem.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat an der Plenarversammlung vom 17. März 2017 den Schlussbericht zur Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs mit sieben Empfehlungen verabschiedet. Finanzdirektor Heinz Tännler und mit ihm der Regierungsrat begrüssen den gemeinsamen Positionsbezug der Kantonsregierungen. «Der Durchbruch kann als historischer Akt bezeichnet werden», so Tännler, der in der Arbeitsgruppe zur Optimierung des NFA mitwirkte und damit einen massgeblichen Beitrag zur vorliegenden Lösung leistete.
Zentrale Elemente der Einigung bilden der neue Modus zur Steuerung der Dotation des Ressourcenausgleichs, die Garantie des Mindestziels für die ressourcenschwachen Kantone, der teilweise Abbau der geltenden Überdotation sowie die bessere Abgeltung der soziodemografischen Sonderlasten. Die empfohlenen Massnahmen reduzieren die Folgen wesentlicher Mängel des geltenden NFA-Mechanismus. Die Ausgleichssumme wird sich künftig am Bedarf ausrichten, statt automatisch zu wachsen. «Die Umsetzung dieser Empfehlungen entpolitisiert den Prozess und reduziert die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen Nehmer- und Geberkantonen», hält der Zuger Finanzdirektor erfreut fest.
Mit der Garantie der Mindestausstattung des schwächsten Nehmerkantons von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts, einer Übergangsfrist von drei Jahren und dem Verzicht auf eine sofortige tiefere Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial haben die ressourcenstarken Kantone grosse Zugeständnisse an die ressourcenschwachen Kantone gemacht. Im geltenden Gesetz (Art. 6 Abs. 3 FiLaG) ist eine anzustrebende Mindestausstattung von 85 Prozent festgelegt. Insgesamt entspricht das Massnahmenpaket einem ausgewogenen Kompromiss. «Der Finanzföderalismus ist damit wieder einigermassen hergestellt», so Tännler.
Finanzdirektor Heinz Tännler ist überzeugt, dass eine gemeinsame Lösung der Kantone den nationalen Zusammenhalt stärkt und die Akzeptanz des Ressourcen- und Lastenausgleichs nachhaltig verbessert. Der Zuger Regierungsrat unterstützt das Gesamtpaket und erwartet von den ressourcenschwachen Kantonen, dass sie alle Elemente des Kompromisses im Rahmen des Wirksamkeitsberichts und in den parlamentarischen Beratungen mittragen.
Der Kanton Zug alimentiert den NFA-Topf 2017 mit 341,3 Millionen Franken, welche an andere Kantone umverteilt werden. Das sind 16,7 Millionen Franken mehr als im Vorjahr und 23 Prozent des gesamten Kantonsbudgets. Bund und Kantone profitieren über die Direkte Bundessteuer ebenfalls von Zugs Wirtschaftsleistung.
Finanzdirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Finanzdirektor Tel. 041 728 36 03
Dokument
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Medienmitteilung | 17.03.2017 |