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08.03.2016

Kanton und Gemeinden überarbeiten Aufgabenteilung

08.03.2016
Kanton und Gemeinden überarbeiten Aufgabenteilung

Die Gemeinden unterstützen den Kanton beim Entlastungsprogramm 2015–2018 mit einem Solidaritätsbeitrag von jährlich 18 Millionen Franken. Im Gegenzug wird die «ZFA Reform 2018» die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden neu definieren. Ziel der Reform ist es, Verantwortung und Finanzierung einer Aufgabe beim gleichen Gemeinwesen zu vereinen. Damit sollen Kosten gespart statt verlagert werden. Die Eckwerte der Reform wurden nun bestimmt und sowohl vom Regierungsrat wie auch von den Gemeinden verabschiedet.

Der Regierungsrat und die Gemeinden haben die Arbeiten zur «ZFA Reform 2018» aufgenommen und sowohl die Ziele wie auch das Vorgehen des Projekts definiert. Es werden alle Aufgabenbereiche geprüft, die Umsetzung soll jedoch auf wenige, substanzielle Massnahmen fokussieren. Angestrebt wird eine Paketlösung, die vom Kanton und allen Gemeinden gemeinsam getragen wird. «Die «ZFA Reform 2018» wird den Handlungsspielraum für Kanton und Gemeinden vergrössern und die Effizienz verbessern», ist der neue Finanzdirektor Heinz Tännler überzeugt. «Am Erfolgsmodell des innerkantonalen Finanzausgleichs wollen die Gemeinden aber festhalten», betont Andreas Hotz, Gemeindepräsident von Baar und Präsident der Gemeindepräsidentenkonferenz (GPK).

Synergien nutzen und Effizienz erhöhen
Die «ZFA Reform 2018» verfolgt vier Ziele. Erstens soll durch Anwendung des Kongruenzprinzips der Handlungsspielraum bei Kanton und Gemeinden erhöht werden. Das bedeutet, Aufgaben, Kompetenzen und Finanzierung sollen möglichst in einem Gemeinwesen vereint sein. Zweitens gilt es, bei der Aufgabenerfüllung auf Gemeinde- und Kantonsebene Möglichkeiten zur Effizienzverbesserung zu identifizieren und Synergien zu nutzen. Weiter müssen die finanziellen Auswirkungen der Reform so gestaltet sein, dass sich sowohl der Finanzhaushalt des Kantons als auch der Gemeinden verbessert. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation von Kanton und Gemeinden muss schliesslich untersucht werden, auf welche Aufgaben in Zukunft verzichtet werden kann und wo Leistungen reduziert werden sollen.

Massnahmen greifen ab 2019
Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden und dem Kanton werden bis Ende dieses Jahrs die konkreten Massnahmen der «ZFA Reform 2018» definieren. Das Massnahmenpaket wird 2017 dem Regierungsrat und den Gemeinden sowie anschliessend dem Kantonsrat zur Beratung vorgelegt. Im Rahmen der «ZFA Reform 2018» werden auch die Vorstösse aus dem Kantonsrat zum Zuger Finanzausgleich geprüft. Die Ergebnisse der Reform sollen 2019 in Kraft treten und den Solidaritätsbeitrag der Gemeinden an das Entlastungsprogramm 2015–2018 ablösen. «Die Erarbeitung der Reformziele hat gezeigt, dass Kanton und Gemeinden am gleichen Strick ziehen und eine nachhaltige, zukunftsweisende Lösung anstreben», stellt Peter Hausherr, Rischer Gemeindepräsident und Leiter der Arbeitsgruppe GPK fest. Heinz Tännler ergänzt: «Wir können viel voneinander lernen in diesem Prozess. Die «ZFA Reform 2018» wird sicher auch zu einem noch besseren Verständnis zwischen Kanton und Gemeinden beitragen.»

Weitere Auskünfte
Heinz Tännler, Landammann und Finanzdirektor, Tel. 041 728 36 03
Peter Hausherr, Leiter Arbeitsgruppe GPK, Gemeindepräsident Risch, Tel. 041 798 18 18

Weitere Informationen zur «ZFA Reform 2018» finden Sie hier.

Medienmitteilung
Typ Titel Bearbeitet
Medienmitteilung 09.03.2016

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