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21.04.2020

Kantonaler Stützungsfonds erfolgreich in Betrieb

21.04.2020
Medienmitteilung vom 21. April 2020

In Ergänzung zu den Unterstützungsmassnahmen des Bundes hat der Zuger Regierungsrat am 24. März 2020 ein eigenes Hilfspaket mit über 20 Massnahmen für die Zuger Bevölkerung und Wirtschaft geschnürt. Eine zentrale Massnahme darunter ist die Bereitstellung eines A-fonds-perdu-Beitrags in der Höhe von 20 Millionen Franken für Selbstständigerwerbende, Einzel- und Kleinunternehmen (Stützungsfonds). Erste Beiträge konnten bereits gesprochen und ausbezahlt werden.

Die Schweiz und damit auch der Kanton Zug werden durch die Bundesmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stark gefordert. Gewisse Unternehmen mussten ihre Tätigkeit von einem Tag auf den anderen einstellen und sehen sich nun in ihrer Existenz bedroht. Zur Abfederung der massiven Einschränkungen beschloss der Zuger Regierungsrat, ergänzend zu den Bundesmassnahmen, mehrere lokal wirksame Massnahmen. Hierzu gehörte auch die Errichtung eines Stützungsfonds für Einzelunternehmen, Selbstständigerwerbende und kleine Unternehmen bis maximal 18 Vollzeitstellen.

Erste Auszahlungen bereits erfolgt
Die operative Umsetzung des Stützungsfonds wurde der Finanzdirektion übertragen, die auf ihrer Homepage die für die Gesuchseinreichung notwendigen Formulare zur Verfügung stellt (https://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/direktionssekretariat/stuetzungsfonds-covid-19). Operativ tätig ist der Stützungsfonds seit dem 14. April 2020. Bisher sind rund 100 Gesuche eingegangen. «Wir konnten auch schon erste Auszahlungen tätigen», zeigt sich Finanzdirektor Heinz Tännler erfreut. Die Gesuche sollen rasch bearbeitet werden, damit die finanzielle Unterstützung so schnell wie möglich bei den Gesuchstellenden ankommt. «Es geht nicht darum, Umsatzeinbussen zu kompensieren, sondern um die Bereitstellung einer Überlebenshilfe, dort wo die Liquidität nicht ausreicht, um drei Monate zu überbrücken», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler.

Sorgfältige Prüfung, schnelle Hilfe
Es ist wichtig, die bürokratischen Hürden so tief wie möglich auszugestalten, Missbrauch aber trotzdem zu verhindern, zumal es Steuergelder sind, die verteilt werden. «Die Gesuchstellenden müssen plausibel aufzeigen, dass sie innert nützlicher Frist keine anderweitigen Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können, und sie deshalb in finanzielle Bedrängnis geraten», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler. Ausserdem besteht die Möglichkeit, mehrmals ein Gesuch einzureichen, sofern die Voraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. Es besteht allerdings weder ein Rechtsanspruch auf Leistungen, noch gibt es eine Beschwerdemöglichkeit. Durch den Entscheid des Bundesrats vom 16. April 2020 hat sich die Situation für Selbstständigerwerbende etwas entschärft. In Härtefällen können diese aber weiterhin Gesuche einreichen.

Stützungsfonds als Auffangnet
Der neu errichtete Stützungsfond ist ein Auffangnetz für Einzelunternehmen, Selbstständigerwerbende und kleine Unternehmen, welche durch die Maschen der bereits existierenden
Massnahmen fallen. Die Beiträge werden subsidiär und in Ergänzung zu den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen sowie zur Massnahme «Liquiditätsversorgung von Unternehmen und Selbstständigerwerbende» gesprochen. Damit sollen Filialschliessungen, Konkurse, Kündigungen und weitere einschneidende negative Folgen verhindert bzw. abgefedert werden. «Gesuche können voraussichtlich bis zum 30. September 2020 gestellt werden», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest. Die Finanzdirektion wird rechtzeitig über eine Verlängerung dieser Frist entscheiden.

Medienmitteilung vom 21. April 2020

Medienmitteilung vom 21. April 2020
Typ Titel Bearbeitet
MM Kantonaler Stuetzungsfonds erfolgreich in Betrieb.pdf 21.04.2020

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