Online-Einreichung der Steuererklärung vereinfacht
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Zuger Bevölkerung ihre private Steuererklärung ab sofort ohne vorgängige Registrierung und ohne elektronische Unterschrift online einreichen kann. Mit dieser Vereinfachung strebt der Regierungsrat eine rasche und signifikante Erhöhung der Online-Einreichungsquote an. Die vereinfachte Einreichung erfolgt über die bereits bestehende IT-Infrastruktur und gewährleistet eine sichere Übermittlung.
Bisher brauchte es im Kanton Zug für die elektronische Einreichung der Steuererklärung ein Zuglogin und eine elektronische Unterschrift. Die aktuelle Corona-Situation bringt für die Steuerverwaltung erhebliche betriebliche Einschränkungen mit sich – insbesondere im Scanning von Steuererklärungen auf Papier. Um das Risiko von unzumutbaren Verzögerungen bei den Steuerveranlagungen und dem Versand der Steuerrechnungen in den kommenden Monaten minimieren zu können, ist eine rasche Vereinfachung der Online-Einreichung unabdingbar.
Corona-bedingte Verzögerungen vermeiden
Die aktuelle Corona-Lage zeigt, wie wichtig eine möglichst hohe Online-Einreichungsquote bei Steuererklärungen ist. Die vom Bundesamt für Gesundheit verordneten Abstandsvorschriften führen im internen Scan-Center zu Schwierigkeiten, weil die Anzahl der Mitarbeitende im Büro beschränkt ist. Hinzu kommt, dass die Steuerverwaltung auf Mitarbeitende, die wegen Kinderbetreuungs- oder anderweitigen Unterstützungsaufgaben oder infolge Risikofaktoren verzichten muss. Dies beeinträchtigt die Effizienz beim Scanning von physisch eintreffenden Steuererklärungen und bei der anschliessenden elektronischen Weiterbearbeitung erheblich. Finanzdirektor Heinz Tännler gibt zu bedenken: «Ohne rasches Handeln besteht in den kommenden Monaten das Risiko unzumutbarer Verzögerungen für die Zugerinnen und Zuger bei ihren Steuerveranlagungen und -rechnungen.»
Online-Einreichung massiv erhöhen
Der Kanton Zug bietet seit 2016 mit Zuglogin eine bewährte Plattform an, über welche die Bevölkerung und die Unternehmen ausgewählte Online-Dienste von kantonalen und gemeindlichen Behörden nutzen können. Seit Frühling 2018 können mit Zuglogin auch Steuererklärungen elektronisch eingereicht werden. Derzeit werden rund 10 Prozent der privaten Steuererklärungen mittels Zuglogin eingereicht. Um diese Online-Einreichungsquote erhöhen zu können, setzt der Regierungsrat nun auf ein vereinfachtes Einreichungsverfahren. «Die elektronische Einreichung der Steuererklärung soll nicht nur einfach, sondern auch sicher sein», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest. Um dies erreichen zu können, ist die Online-Einreichung der privaten Steuererklärung künftig ohne vorgängige Registrierung und ohne elektronische Unterschrift möglich. Für erweiterte Dienste, die höhere Anforderungen an die Identifikation stellen (z. B. Zugriff auf eingereichte Vorjahresdaten oder die Abfrage bisheriger Zahlungen), bleibt Zuglogin bestehen.
Wesentliche Vereinfachung für Steuerpflichtige
Künftig genügt es bei der Online-Einreichung die auf dem Steuererklärungsformular links oben aufgedruckte achtstellige Personennummer (Pers ID) und die rechts oben über dem Barcode aufgedruckte zehnstellige Geschäftsfall-Nummer einzugeben. Die vereinfachte Einreichung erfolgt über die bereits bestehende IT-Infrastruktur. Die erfolgreiche Einreichung der Steuerklärung wird automatisch per E-Mail rückbestätigt. Eine elektronische Unterschrift ist, wie in anderen Kantonen, nicht mehr erforderlich. Finanzdirektor Heinz Tännler zeigt sich erfreut: «Die vereinfachte Einreichung kann ab sofort genutzt werden und wird auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen.» Der Download von eTax sowie weitere Informationen finden sich unter www.zg.ch/tax
Online-Einreichung der Steuererklärung vereinfacht
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Online-Einreichung der Steuererklärung vereinfacht.pdf | 08.04.2020 |